Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 26-28877
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung eines Nachtfahrverbots für Mähroboter zum Schutz des Europäischen Igels und weiterer Kleintiere
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Gruppe BIBS/Robert Glogowski im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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12.05.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Braunschweig möge beschließen:
1. Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Braunschweig wird gebeten, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die den Betrieb von automatisierten, kabellosen Mährobotern im Stadtgebiet Braunschweig in der Zeit von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang (Dämmerungs- und Nachtzeiten) untersagt. Die Regelung gilt für alle öffentlichen und privaten Rasenflächen im Stadtgebiet und stützt sich auf § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie die einschlägigen Bestimmungen des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatSchG).
2. Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zur Bekanntmachung und Umsetzung (einschließlich Bußgeldrahmen) vorzulegen und den Rat über den Fortgang zu unterrichten.
3. Die Stadt Braunschweig unterstützt auf Landes- und Bundesebene aktiv eine einheitliche gesetzliche Regelung zum Schutz besonders geschützter Tierarten vor Mährobotern.
Sachverhalt
1. Hintergrund: Bedrohung des Igels
Der Europäische Igel (Erinaceus europaeus) ist in Deutschland nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Es ist gesetzlich verboten, ihn zu fangen, zu verletzen, zu töten oder seine Lebensstätten zu zerstören (§ 44 Abs. 1 BNatSchG). Dennoch steht der Igel inzwischen auf der Roten Liste bedrohter Tierarten in Deutschland. Als nachtaktives Tier ist er besonders in den Dämmerungs- und Nachtstunden aktiv und damit in direktem Konflikt mit automatisierten Mährobotern, die häufig in dieser Zeit eingesetzt werden.
Mähroboter erkennen Igel aufgrund ihres Rollverhaltens nicht als Hindernis: Statt zu fliehen, rollen sich Igel bei Gefahr zusammen – was sie den Klingen schutzlos ausliefert. Wissenschaftliche Tests des Leibniz-Instituts haben gezeigt, dass keines der getesteten Geräte Igel-Attrappen zuverlässig erkennt, auch solche mit moderner Kamera- oder Ultraschall-Sensorik nicht. Neben Igeln sind auch Amphibien (Frösche, Kröten, Molche), Reptilien und weitere Kleintiere betroffen.
2. Rechtliche Grundlage
Mehrere deutsche Städte und Landkreise haben bereits rechtssicher Allgemeinverfügungen auf Grundlage des BNatSchG und der jeweiligen Landesnaturschutzgesetze erlassen. Diese kommunale Handlungsoption ist damit etabliert und gerichtlich nicht beanstandet worden. Auch für Braunschweig besteht diese Ermächtigungsgrundlage.
Bei Verstößen gegen eine entsprechende Allgemeinverfügung sind Bußgelder bis zu 25.000 Euro möglich; verursacht ein Verstoß zusätzlich die Verletzung oder den Tod eines Igels, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 44 BNatSchG, die mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
3. Entwicklung in Deutschland und der Region
Bundesweit haben bereits zahlreiche Städte und Landkreise entsprechende Nachtfahrverbote für Mähroboter eingeführt, darunter Köln (Pionier, Oktober 2024), Leipzig, Göttingen, Augsburg, Bayreuth, Dortmund, Düsseldorf, Erfurt, Halle, Hildesheim, Mainz und viele weitere. Unmittelbar benachbart zu Braunschweig hat der Landkreis Helmstedt eine solche Allgemeinverfügung bereits zum 26. Februar 2026 in Kraft gesetzt.
Auf politischer Ebene forderten Anfang April 2026 sowohl der Deutsche Städtetag1 als auch zwölf Tier-, Natur- und Artenschutzorganisationen2 in einem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Rainer eine bundeseinheitliche Regelung. Eine solche ist bislang noch nicht in Kraft, was einen kommunalen Vorstoß aus Braunschweig umso wichtiger und politisch bedeutsamer macht.
In Niedersachsen hat sich der Petitionsausschuss des Landtages Ende 2025 mit dem Thema befasst; SPD und Grüne im niedersächsischen Landtag haben im März 2026 strengere Regeln gefordert.
4. Verhältnismäßigkeit
Das Verbot ist verhältnismäßig: Es schränkt den Betrieb von Mährobotern nicht grundsätzlich ein, sondern begrenzt ihn auf die Tagstunden, in denen kein nennenswertes Risiko für nachtaktive Tiere besteht. Mähroboterbesitzer können ihre Geräte weiterhin uneingeschränkt nutzen – lediglich in den biologisch relevanten Aktivitätsstunden der Wildtiere ist ein Betrieb nicht erlaubt. Ausnahmen (z. B. Gründächer, gewerbliche Flächen ohne Wildtierkontakt) können durch die Naturschutzbehörde im Einzelfall zugelassen werden.
Bezug zu bestehenden Beschlüssen / Programmen
Der Antrag steht in Einklang mit:
· dem Biodiversitätsprogramm der Stadt Braunschweig
· der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Braunschweig
· den Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes zum Schutz besonders geschützter Arten
Finanzielle Auswirkungen
Der Erlass einer Allgemeinverfügung durch die Untere Naturschutzbehörde verursacht keine wesentlichen zusätzlichen Kosten, da er im Rahmen des bestehenden Verwaltungsbetriebs erfolgt. Etwaige Einnahmen aus Bußgeldern fließen dem städtischen Haushalt zu.
1 https://www.staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2026/igelschutz-staedtetag-fordert-nachtfahrverbot-maehroboter
2 https://www.dnr.de/publikationen/offener-verbaendebrief-nachtfahrverbot-von-maehrobotern-bundesweit-einfuehren
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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188,1 kB
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