Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 26-28816-01
Grunddaten
- Betreff:
-
KI in der Stadtverwaltung: Wie werden Mitarbeitende befähigt?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 01 Büro des Oberbürgermeisters; 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT II - Personal-, Feuerwehr-, Ordnungs- und Digitalisierungsdezernat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
30.04.2026
|
Sachverhalt
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der Fraktion Bündnis 90- Die Grünen vom 30.04.2026 wie folgt:
zu 1.:
Aktuell erarbeitet die Verwaltung interne Regelungen für die Einführung und Nutzung von KI. In dem Zusammenhang wird auch geklärt, wie künftig KI-Kompetenzen in der Verwaltung gefördert werden. Die bestehenden KI-gestützten Chatbots sind als Pilotsysteme mit freiwillig teilnehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin in spezialisierten Anwendungsbereichen ausgestaltet. Sie dienen der Erprobung von Technologien in einem geschützten Rahmen. Die teilnehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in der Nutzung der KI-gestützten Chatbots geschult.
zu 2.:
Nach bisheriger Regelung liegt die Verantwortung für den Einsatz von IuK-Anwendungen im jeweils zuständigen Fachbereich, der deren Nutzung anordnet. Sie liegt bei den Leitungen der Organisationseinheiten und umfasst insbesondere die Pflicht zur Freigabe von Anwendungen. Die Verwaltung klärt derzeit im Rahmen der Abstimmungen zu internen Regelungen über die KI-Nutzung unter anderem wie die Aufgabenverteilung zur Förderung von KI-Kompetenz innerhalb der Verwaltung künftig aussehen soll und welche Instrumente (z. B. Workshops, E-Learning, Anleitungen) dazu eingesetzt werden.
zu 3.:
Die Verwaltung erarbeitet derzeit eine Innovationsstrategie (vgl. Vorlage 25-26577), in der dem Rat unter anderem ein Maßnahmen- und Projektplan für die kommende Jahre vorgelegt wird, aus dem sich der finanzielle Mittelbedarf ergeben wird.
