Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 26-28889
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentliche Information der BOIE-Gruppe für die Nachbarn - Flüssiggaslager Wendebrück 11d
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- CDU/FDP-Gruppe im Stadtbezirk 322
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Beantwortung
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19.05.2026
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Sachverhalt
Am 20. April 2026 wurde im Umfeld des Flüssiggaslagers der BOIE-Gruppe bei den Nachbarn ein Flyer verteilt, "gemäß § 11 a Störfall-Verordnung". Darin heißt es unter anderem: "Sicherheit genießt bei uns die höchste Priorität. …. Diese Broschüre soll dazu dienen, Sie zu informieren, wie man sich verhält, wenn es trotz aller Vorkehrungen zu einem Störfall kommt. …Es folgt dann u.a. eine Checkliste zum Verhalten bei Störfällen.
Derartige Informationen direkt durch Störfallbetriebe selber sind grundsätzlich zu begrüßen und sollten durchaus auch in kürzeren als gesetzlich vorgeschriebenen Abständen erfolgen. Da hier ja sicherlich das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig informiert und eingebunden war und ist, ebenso wie die Freiwillige Feuerwehr und die Berufsfeuerwehr wäre eine transparentere Einbindung des Bezirksrates wünschenswert.
Der Stadtbezirksrat 322 bittet die Verwaltung folgende Fragen in diesem Zusammenhang zu beantworten:
(1) Wie lautet der oben genannte § 11 a Störfall-Verordnung im Originaltext bzw. was besagt er? Ein „§ 11 a“ ist auf den üblichen Wegen nicht recherchierbar, sondern lediglich „§ 8a“ und „§ 11“.
(2) Welche Gründe „des Schutzes öffentlicher oder privater Belange“ gemäß §8a bzw. §11 gab es, dass offensichtlich „mit Zustimmung der zuständigen Behörde“ von einer Information der Öffentlichkeit bis heute 9 Jahre nach der Novellierung der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) im Jahr 2017 - gewartet werden durfte, um lediglich die Nachbarschaft/Anwohner im Umkreis von ca. 500 Metern entsprechend zu informieren ?
(3) Welche Vorkommnisse gemäß §8a bzw. §11 Störfall-Verordnung sind der Stadt Braunschweig in letzter Zeit („störfallrelevante Änderungen“) bekannt in Betriebsbereichen der Boie-Gruppe am Standort Braunschweig ?
Begründung:
Die verteilte Broschüre hat eher zur Beunruhigung als zur Beruhigung der Bürger geführt.
gez. Heidemarie Mundlos
