Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 26-28829-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürokratie abbauen – Verwaltungsprozesse vereinfachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Beteiligt:
- DEZERNAT II - Personal-, Feuerwehr-, Ordnungs- und Digitalisierungsdezernat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Bau- und Wirtschaftsdezernat; DEZERNAT VI - Umwelt-, Stadtgrün- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Geplant
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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12.05.2026
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Sachverhalt
Zu dem Antrag der CDU-Fraktion Drs.-Nr. 26-28829 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Im Mai 2025 hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens konkrete Vorschläge für einen zügigen Bürokratieabbau sowie die Senkung von Standards und die Vermeidung neuer Bürokratie vorgelegt, hinter der sich die Städte und Gemeinden versammeln, um die staatliche Handlungsfähigkeit „einfacher, schneller und günstiger“ zu sichern. Die identifizierten und nach Themen geclusterten Vorschläge (Kommunalrecht, Zuwendungsrecht, Städtebauförderung, Umwelt, Klima, Energie, Verkehr, Schule, Kita, Soziales, Jugendhilfe, Personenstandswesen, Digitalisierung und Statistik, Bauordnung und Bauplanung, Vergaberecht, Feuerwehr, Kultur- und Denkmalschutz) richten sich richtigerweise in erster Linie an das Land Niedersachsen und an den Bund. Der Katalog zeigt die Komplexität und Verzahnung kommunalen Verwaltungshandelns mit der Gesetzgebung von Bund und Land. Eine praxisnahe Gesetzgebung ist für einen erfolgreichen Bürokratieabbau in den Kommunen ein entscheidender Aspekt.[1]
Aktuell gibt es einen Vorstoß des Landes zur „Berichtspflichten-Bremse“. Die Niedersächsische Landesregierung möchte Berichts-, Dokumentations-, Nachweis- und Evaluationspflichten in Verwaltung und Wirtschaft deutlich reduzieren und Verwaltungsprozesse nachhaltig vereinfachen. Auch die Kommunen können Verpflichtungen benennen, die sie als besonders belastend oder entbehrlich ansehen. Hierzu läuft derzeit die verwaltungsinterne Abfrage. Diese "Berichtspflichten-Bremse" soll das Vertrauen von Bund und Land in das rechtstaatliche Handeln der Kommunen stärken.
Ein weiterer wichtiger Aspekt zum Bürokratieabbau ist die Digitalisierung. Auch hier ist der Bund ein wichtiger Player im Kontext bundesweit anzuwendender Fachverfahren. Das Land Nds. bietet sukzessive bereits für bestimmte Verfahren einheitliche und kostengünstige digitale Lösungen zur Nachnutzung an, z.B. mit der webbasierten DiPlanung, auf die die Kommunen zurückgreifen können. Dabei handelt es sich um „umfassende Lösungen zur vollständigen und integrativen Verfahrensführung in der Bauleitplanung, Raumordnung und Planfeststellung.“ Dies führt zu einer Optimierung von Prozessen und der Beschleunigung von Verfahren und entlastet gleichzeitig kommunale Haushalte (Pkt. 4 des Antrags).
In der Stellungnahme der Verwaltung zum Bürokratieabbau (Drs.-Nr. 26-28514-01) sind bereits zahlreiche Beispiele genannt, bei denen die Verwaltung die ihr zur Verfügung stehenden Spielräume zum Bürokratieabbau nutzt und die Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt ihres Verwaltungshandelns stellt. Die Organisationseinheiten prüfen insbesondere auch im Hinblick auf den bestehenden Fachkräftemangel kontinuierlich, ihre Verfahren und Prozesse zu vereinfachen und zu optimieren. Das Vorschlagswesen und das institutionalisierte Beschwerdemanagement sind weitere interne bzw. externe Instrumente zur Prozessoptimierung. (Pkt. 1 und 2 des Antrags).
Wie bereits in der o.a. Stellungnahme ausgeführt, steht die Verwaltung regelmäßig im Austausch mit ihren Partnern und Kunden. Themenbezogen werden Gesprächsrunden mit Stakeholdern der Wirtschaft initiiert, Verbesserungspotenziale für Prozessoptimierungen identifiziert und reflektiert (Pkt. 3 des Antrags). Darüber hinaus gibt es an zahlreichen Stellen in der Verwaltung Anlaufstellen für Erstberatungen, damit Verzögerungen in der Antragsbearbeitung durch unvollständige Antragsunterlagen vermieden werden (Pkt. 1, 2 und 3 des Antrags).
Die Verwaltung sieht sich auf dem Weg modernen und effizienten Verwaltungshandelns gut aufgestellt. Sie nutzt die ihr gegebenen Instrumente und Ermessensspielräume in ihrer Aufgabenwahrnehmung sowie Angebote von Bund und Land zur Vereinfachung, Vereinheitlichung und serviceorientierten Beschleunigung von Verfahren und Prozessen. Ein darüberhinausgehender „Braunschweiger Weg“ zum Bürokratieabbau wird aufgrund obiger Ausführungen zur Komplexität und Verzahnung mit Bund und Land als auch externen Stakeholdern nicht für sinnvoll erachtet.
[1] https://www.nsgb.de/wp-content/uploads/2025/05/PM-AG-KSV_-LPK-Entbuerokratisierung_inkl.-Anlage.pdf
