Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 26-28656-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Barrierefreie Schulen im Stadtbezirk 322
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0100 Steuerungsdienst; 40 Fachbereich Schule; DEZERNAT VI - Umwelt-, Stadtgrün- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Hanusch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Kenntnis
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19.05.2026
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Sachverhalt
Zur Anfrage der CDU/FDP Gruppe im Stadtbezirksrat 322 „Barrierefreie Schulen im Stadtbezirk 322“ vom 31.03.2026 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Barrierefreiheit in Schulen wird durch die DIN 18040 Teil 1 geregelt. Diese definiert technische Anforderungen, um Gebäude im öffentlichen Raum für Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich zu machen. Bei der konkreten Umsetzung von Baumaßnahmen erfolgt in Braunschweig eine Abstimmung mit dem Behindertenbeirat.
Sofern an Schulen Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfen angemeldet werden, klären Schul- und Bauverwaltung, welche speziellen ergänzenden Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden können, um die Beschulung des betroffenen Kindes im Schulbezirk sicherzustellen.
Dies vorangestellt, werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Im Stadtbezirk 322 befinden sich die vier Schulen Grundschule Rühme, Grundschule Wenden, Grundschule Veltenhof und das Lessinggymnasium.
Die Grundschule Rühme verfügt über ein Behinderten-WC und keinen Aufzug. Ein Zugang zum Erdgeschoss ist für Rollstuhlfahrende über den Schulhof möglich.
Die Grundschule Wenden verfügt über keinen Aufzug und kein Behinderten-WC. Ein Zugang zum Erdgeschoss ist für Rollstuhlfahrende ist ebenerdig möglich.
Die Grundschule Veltenhof verfügt über keinen Aufzug und kein Behinderten-WC und ist eingeschränkt für Rollstuhlfahrende zugänglich und
Das Lessinggymnasium verfügt über einen Aufzug, der das Hauptgebäude erschließt und zwei behindertengerechte WCs. Außerdem ist ein für Rollstuhlfahrende nutzbarer Zugang vorhanden.
Die Schulen verfügen über keine eigenen Behinderten-PKW-Stellplätze.
Zu Frage 2:
Im Zuge des Schulsanierungspaketes werden an der Grundschule Rühme Verbesserungen der Barrierefreiheit, insbesondere Aufzüge, geplant. Bei künftigen Sanierungen im Gebäudebestand der Schulen im Stadtbezirk wird eine Verbesserung der Barrierefreiheit aufgabenbezogen mit überprüft.
