Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 26-28925
Grunddaten
- Betreff:
-
Tempo 30 Madamenweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Fraktion B90/Grüne im Stadtbezirksrat 310
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Entscheidung
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19.05.2026
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Sachverhalt
Am 5. Juli 2024 verabschiedete der Bundesrat die lang geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese Änderung trat am 11.10.2024 in Kraft.
Mit der Novelle haben Länder und Kommunen neue Spielräume bei Anordnungen im Straßenverkehr. Sie können neben der Leichtigkeit des Straßenverkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung bei ihren Anordnungen berücksichtigen.
Kommunen können jetzt auch in mehr Fällen Tempo 30 anordnen, zum Beispiel beim Lückenschluss zwischen zwei bestehenden Tempo-30-Strecken. Dies gilt auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und weiteren Vorfahrtstraßen.
Dieses trifft besonders auf den Madamenweg zu wo sich heute schon die Autofahrer*innen fragen: Ist hier jetzt Tempo 50 oder Tempo 30? Nun ist es an der Zeit auch die kleinen Lücken zu schließen und den Madamenweg einheitlich mit Tempo 30 zu gestalten.
