Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 26-28824
Grunddaten
- Betreff:
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Gewährung von Zuwendungen an Beratungsstellen und andere Träger der freien Jugendhilfe für 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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21.05.2026
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Sachverhalt
Der Rat hat im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2025/2026 Haushaltsmittel für die Gewährung von Zuwendungen bereitgestellt (DS 24-24845).
Die seitens der Zuwendungsempfänger beantragten Summen übersteigen teilweise die Höhe der bereitgestellten Haushaltsmittel. Die Zuwendungen können lediglich in Höhe der im Haushaltsplan 2025/2026 bereitgestellten Mittel gewährt werden.
Beratung für Familien, Erziehende und junge Menschen e. V. (BEJ)
Der Verwaltungsvorschlag entspricht der Höhe des Zuwendungsantrages.
Verein zur Förderung körperbehinderter Kinder e.V. (KöKi)
Der Verwaltungsvorschlag entspricht der Höhe des Zuwendungsantrages.
Mütterzentrum Braunschweig e.V.
Der Verwaltungsvorschlag entspricht der Höhe des Zuwendungsantrages.
Beratungsstelle für Eltern in Trennungssituationen und Alleinerziehende des deutschen roten Kreuzes (DRK-BETA)
Die Beratungsstelle DRK- BETA befindet sich aktuell in einem Insolvenzverfahren mit Eigenverwaltung. Damit geht ein quantitativer Rückgang der VZÄ sowie der damit durchgeführten Beratungen einher. Das Insolvenzverfahren endet in 2026, so dass ab dem Zuwendungsjahr 2027 laut DRK-BETA wieder alle Stellen besetzt und der Beratungsumfang erhöht werden sollen.
Der Verwaltungsvorschlag entspricht der Höhe des Zuwendungsantrages.
Jugendberatung Mondo X
Der Zuwendungsantrag übersteigt die Höhe der bereitgestellten Haushaltsmittel. Der Verwaltungsvorschlag entspricht daher den für das Jahr 2026 bereitgestellten Haushaltmitteln.
Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Braunschweig e.V. und Remenhof gGmbH als Betreiber des „Das FamS“
Der Verwaltungsvorschlag entspricht der Höhe des Zuwendungsantrages.
Die Abweichungen zwischen Antragsstellung und Verwaltungsvorschlag müssten von den Antragstellenden aus Ihren Eigenmitteln selbst getragen werden. Die Zuwendungsempfänger wurden über diesen Umstand informiert.
Einzelne Informationen hierzu finden sich in der Anlage wieder.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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563,3 kB
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