Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 26-28837
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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21.05.2026
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
1. Die im Positionspapier „10 Eckpunkte für den neuen Ganztag“ (siehe Anlage) beschriebenen Inhalte bilden ab Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung den konzeptionellen Rahmen für das gemeinsame Handeln von Schule, Jugendhilfe und Kommune im Braunschweiger Modell der Kooperativen Ganztagsgrundschule (KoGS).
Das aktuelle Rahmenkonzept für die Kooperative Ganztagsgrundschule (letzte Aktualisierung September 2024) wird entsprechend fortgeschrieben.
2. Die Übergangsregelung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs in den Kooperativen Ganztagsgrundschulen (siehe Anlage) tritt zum 1. August 2026 in Kraft und wird an allen Grundschulen, die nach dem Modell des Kooperativen Ganztags auf der Basis trilateraler Kooperationsverträge mit der Stadt Braunschweig und Trägern der Jugendhilfe zusammenarbeiten, umgesetzt.
3. Die Übergangsregelung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs in Einrichtungen der Schulkindbetreuung in und an Schulen (siehe Anlage) tritt zum 1. August 2026 in Kraft und wird in Betreuungseinrichtungen, die als Schulkindbetreuungen in und an Schulen sowie als Kinder- und Teenyklubs (KTK) von der Stadt Braunschweig gefördert werden, umgesetzt.
Sachverhalt
Seit rund 20 Jahren wird in Braunschweig die Schulkindbetreuung systematisch ausgebaut. So können aktuell mit den Angeboten der Schulkindbetreuung in und an Schulen und dem Braunschweiger Modell der kooperativen Ganztagsgrundschule stadtweit deutlich über 70 % der Kinder im Grundschulalter mit Betreuungsplätzen versorgt werden.
Mit der jahrgangsweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagbetreuung werden die Zugänge zu Angeboten der Ganztagsbetreuung nun neu definiert.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung adressiert letztlich alle Kinder im Grundschulalter und erfordert somit Betreuungsangebote, die alle Schulkinder in den Blick nehmen. Das Positionspapier „10 Eckpunkte für den neuen Ganztag“ entspricht in seiner Ausrichtung dieser Vorgabe. In der vorliegenden Form ist es von der Arbeitsgruppe „Umsetzung des Rechtsanspruchs in Braunschweig“, die aus Vertretenden von Schule, Jugendhilfe, Elternschaft und Verwaltung besteht, einstimmig verabschiedet worden.
Dies gilt auch für die Übergangsregelung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs in den Kooperativen Ganztagsgrundschulen, die von diesem Gremium entwickelt wurde.
Die in der Regelung vorgesehene jahrgangsweise Umsetzung des Rechtsanspruchs ist durch die aufwachsende Landesförderung nötig geworden, die die Schulen erst zum Schuljahr 2029/30 für alle Jahrgänge mit den für die Schaffung des rechtsanspruchskonformen Ganztagsbetriebs nötigen Mitteln ausstattet.
Die Übergangsregelung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs in Einrichtungen der Schulkindbetreuung in und an Schulen wurde zeitgleich zur oben genannten Gremienarbeit von einer weiteren Arbeitsgruppe entworfen, in der Trägervertretende der Einrichtungen der Schulkindbetreuung in und an Schulen und der Fachverwaltung eingebunden waren. Ziel ist hier die Wahrung der Betreuungskontinuität und Sicherstellung eines Betriebs, der den Vorgaben des Rechtsanspruchs entspricht.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es in den letzten Monaten erneut gelungen ist, den großen Herausforderungen, die sich beim Ausbau der Schulkindbetreuung immer wieder ergeben, im kooperativen Geist und mit hoher Fachlichkeit Lösungen entgegenzusetzen, die von allen Akteuren zum Wohl der Familien in Braunschweig getragen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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106,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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111,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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110,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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