Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 26-28956
Grunddaten
- Betreff:
-
Energy Sharing im Stadtbezirk 212
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Frakt. B90/Grüne im Stadtbezirksrat 212
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Beantwortung
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26.05.2026
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Sachverhalt
Die zentrale Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH (KEAN) ist eine Einrichtung des Landes Niedersachsen und teilte am 30.4.2026 mit:
„Mit dem Start des Energy Sharing zum 1. Juni 2026 rückt ein Thema in den Fokus, das für viele Akteure der Energiewende gleichermaßen relevant ist: Privatpersonen (mit und ohne eigener PV-Anlage), Kommunen sowie kleine und mittelständische Unternehmen können künftig erneuerbaren Strom gemeinschaftlich nutzen.“... „Erstmals kann Strom aus erneuerbaren Energien auch über das öffentliche Verteilnetz zwischen verschiedenen Teilnehmenden geteilt werden. Im §42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist das Energy Sharing verankert und beschrieben. Damit setzte die Bundesregierung entsprechende Vorgaben der EU-Kommission aus 2018 um.“ …
Quelle: https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/aktuelles/Neues-zum-Energy-Sharing-5034
Die Stadt Braunschweig ist mit 25,1 % BS Energy Anteilseigner.
Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk klagten bislang wiederholt über zögerliche oder abweisende Tätigkeit des örtlichen Netzbetreibers BS Energy, wenn die Einrichtung eines Smart Meter gewünscht war, was zukünftig auch bei Energy Sharing erforderlich ist.
Frage:
Inwieweit sorgt die Verwaltung zukünftig für Energy Sharing im Stadtbezirk 212 lt. §42c des Energiewirtschaftsgesetzes nach Vorgaben der EU-Kommission aus dem Jahre 2018 ?
Gez.
Konrad Czudaj
