Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 26-28999

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss (Vorschlag) gem. § 94 Abs. 3 NKomVG

Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig die dem Beschluss des Bezirksrates vom 21.08.2025 entgegenstehenden Bordsteine wieder zu entfernen. Nur die entlang des Radweges abgelegten Bordsteine sind notwendig, eine ungehinderte Nutzung des Radweges sicherzustellen.

Reduzieren

Sachverhalt

Aufgrund des Beschlusses des Stadtbezirksrates 321 vom 21.08.2025 (Vorschlag gem. § 94 Absatz 3 NKomVG): Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Radfahrern eine ungehinderte Benutzung des Radweges zu ermöglichen wurden nun lt. Mitteilung der Verwaltung (25-26237-01) im beschriebenen Bereich Bordsteine auf die Grünfläche gelegt, um das Befahren und Zuparken der Grünfläche zu verhindern. Dadurch wird auch eine Einschränkung des Radweges durch parkende Kfz verhindert. Diese Maßnahme entspricht aus zwei Gründen nicht dem Beschluss Erstens befindet sich in dem Bereich – auch nachweislich der dem Ursprungsantrag beigefügten Bilder - keine Grünfläche, sondern nur eine unbefestigte Sand/Schotterfläche. Zweitens sollte nur die Art zu Parken verhindert werden, die die ungehinderte Nutzung des Radweges verhindert. Die vollständige Sperrung führt nur dazu, dass Lieferfahrzeuge nun auf der Fahrbahn direkt nach der Ausfahrt aus dem Kreisel oder direkt auf dem Gehweg und der Bushaltestelle halten (siehe Bilder).

 

gez. Frank Graffstedt

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise