Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 26-28912-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss (Anregung) gem. § 94 Abs. 3 NKomVG

Die Verwaltung wird gebeten, spätestens bis zur konstituierenden Sitzung des Stadtbezirksrats 322 im November dem Folgenden mitzuteilen:

1. Wie beurteilt die Sportfachverwaltung die derzeitige Situation der Infrastruktur des SV Rühme im Hinblick auf die vorhandenen Sportfunktionsräume und den möglichen Neubau eines Sportfunktionsgebäudes?

2. Welche Anträge zur Verbesserung der Situation wurden bis jetzt seitens des SV Rühme gestellt?

3. Mit welchem Ergebnis erfolgten die bisherigen Gespräche bzw. der Austausch des Vereins mit der Stadt als auch dem Stadtsportbund als möglichem weiteren Zuschussgeber bei ggf. anstehenden Investitionsmaßnahmen?

4. In welchem Umfang stehen für Investitionsmaßnahmen beim SV Rühme im Haushaltsplan Entwurf 2027/2028 zur Verfügung.

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Sachverhalt

Grundsätzlich wird die derzeitige Situation beim SV Rühme bzgl. der Sportfunktionsräumlichkeiten auch als verbesserungswürdig eingeschätzt. Zum aktuellen Zeitpunkt ist jedoch nicht bekannt, ob und in welchem Umfang der SV Rühme selbst den Neubau eines Sportfunktionsgebäudes plant. Nach den Sportförderrichtlinien muss, für den Fall, dass ein Zuschuss beantragt wird, dieser Antrag bis zum 30.4. des Jahres bei der Stadt vorliegen, in dem die Zuwendung gewährt werden soll. Für die Maßnahme muss die Stadt im Rahmen der Antragsprüfung den Bedarf anerkennen. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss gesichert sein. Hierzu ist mit Antragstellung die Vorlage eines prüffähigen Kostens und Finanzierungsplans notwendig. Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 75 v. H. der voraussichtlich zuschussfähigen Gesamtausgaben, solange vom Rat der Stadt beschlossene Haushaltsmittel aus der Niedersächsischen Kommunalfördergesetzverordnung zur Verfügung stehen. In diesen Fällen sind die Regelungen der Kommunalfördergesetzverordnung und des Kommunalfördergesetzes zusätzlich zu beachten. Danach beträgt die Höhe der Zuwendung in der Regel 50 v. H. der voraussichtlich zuschussfähigen Gesamtausgaben. Bei vergleichbaren Neubauten von Sportfunktionsgebäuden in den letzten Jahren betrugen die Baukosten mehr als 1,0 Mio Euro (Leiferde lt. Kostenfeststellungsbeschluss – Vorlage 01.12.2021 – 21-17378). Aufgrund der Kostensteigerungen im Baubereich in den letzten Jahren sind bei einem Neubau in den nächsten Jahren deutlich höhere Baukosten im Vergleich zu 2021 zu erwarten. Bei einem Zuschuss von max. 75 % oder nur 50 % hätte dies dann erhebliche Aufwendungen für den Verein zur Folge. Die Frage, ob der Verein selbst baut, oder die Stadt für einen solchen Neubau zuständig ist, ist auch abhängig von den Eigentumsverhältnissen bezüglich des Grundstücks. Es stellt sich die Frage, ob der Verein auf einem Erbbaugrundstück oder die Stadt auf eigenem Grundstück bauen würde. Dies unabhängig von der Frage, ob das Grundstück überhaupt aufgrund der Hochwassersituation auf dem Gelände bebaut werden kann bzw. darf. Diese Fragen wären alle im Vorfeld einer Planung und dann Beantragung zu klären, bevor Beschlüsse gefasst werden, die im Ergebnis nicht umsetzbar sind, wenn Bedingungen nicht erfüllt werden bzw. diese den SV Rühme über seine vorhandenen Möglichkeiten hinaus belasten. Da weder die Pläne des SV Rühme bekannt sind, noch die portfachliche Bewertung des derzeitigen Baubestandes noch eines Neubauvorhabens Sportfunktionsgebäude durch die Fachverwaltung bekannt sind, und die Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2027/2028 frühestens im Dezember 2027 beginnen, wird der Änderungsantrag gestellt. Nach Kenntnis der abgefragten Informationen sind dann weiterführende Beschlüsse rechtzeitig – und damit ohne Zeitverlust – begründet möglich.

gez. Stefan Zander

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