Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-24977-04
Grunddaten
- Betreff:
-
Gestaltung des Gedenksteins Gliesmarode "Den Opfern und Gefallenen der Weltkriege"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Bau- und Wirtschaftsdezernat; 67 Fachbereich Stadtgrün
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Entscheidung
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20.05.2026
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Sachverhalt
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates 112 Wabe-Schunter-Beberbach ergibt sich aus der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Gemäß Hauptsatzung § 16 Abs. 1 lit. 8 ist der Stadtbezirksrat für die Gestaltung von „Denkmälern, Kunstwerken, Brunnen u. ä.“ beschlusszuständig.
Anlass
Am 22.04.2026 hat die Verwaltung die DS 25-24977-03 im Stadtbezirksrat 112 Wabe-Schunter-Beberbach vorgestellt. In dieser Sitzung hat der Stadtbezirksrat Änderungswünsche an der Gestaltung des Gedenksteins erbeten. Diese beziehen sich auf die Größe der Aufstellfläche, auf die Oberflächenbeschaffenheit sowie auf die vor Ort befindlichen Schaltkästen. In diesem Zusammenhang ist auch erneut Kontakt mit dem Ortsheimatpfleger aufgenommen worden. Zu den Anpassungswünschen des Stadtbezirksrates nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Größe der Aufstellfläche:
Durch die leichte Drehung des Gedenksteins inklusive der Gedenktafeln sowie einer Neigungsanpassung in der Zuwegung kann der Bereich zur Aufstellung vor dem Gedenkstein gegenüber der zuletzt vorgestellten Version deutlich vergrößert werden und entspricht nun in etwa der Größe der Aufstellfläche am bisherigen Standort.
Oberflächenbeschaffenheit:
Die Aufstellfläche um den Gedenkstein könnte auf Wunsch des Stadtbezirksrats statt der bisher vorgesehenen Betonpflasterung eine ungebundene Wegedecke erhalten. Auf den verhältnismäßig hohen Unterhaltungsaufwand für eine solche Befestigung mit dem Risiko einer schnellen Verkrautung hatte die Verwaltung bereits hingewiesen. In der Nutzung der Aufenthaltsfläche muss in Abhängigkeit des Wettergeschehens mit deutlichen Nachteilen durch die Wegedecke gerechnet werden (u.a. Staubentwicklung bei Trockenheit und Wind, Verschlammung und möglicherweise Pfützenbildung bei Niederschlag). Zudem ist die Erreichbarkeit für Menschen mit motorischen Einschränkungen, die auf Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind, nur erschwert möglich. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung die Ausführung der Oberfläche mit Betonsteinpflaster.
Die Verwaltung weist darüber hinaus darauf hin, dass die Oberfläche der Zuwegung zum Gedenkstein nicht als ungebundene Deckschicht ausgeführt werden kann, da sich die Neigung des Weges hierfür nicht eignet. An der Schnittstelle von Aufstellfläche und Zuwegung wäre demnach ein Materialwechsel erforderlich, der sich nach gewisser Zeit zu einer Stolperkante entwickeln kann.
Schaltkästen:
Die direkte Sicht aus Richtung der Aufstellfläche vor dem Gedenkstein auf die vorhandenen Schaltkästen soll durch drei Solitärsträucher verdeckt werden.
Klimawirkungsprüfung
Gemäß DS 24-24424 handelt es sich bei der geplanten Maßnahme nicht um ein klimaschutzrelevantes Thema.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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978,1 kB
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