Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 26-28733-01
Grunddaten
- Betreff:
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Kriterien für "verkehrsgünstige Wohnlagen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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19.05.2026
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Sachverhalt
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 09.04.2026 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
Zur verkehrlichen Einschätzung der ÖPNV-Erreichbarkeit für ein Wohngebiet werden die Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen zu Grunde gelegt. Auf dieser Grundlage ist ein guter Anschluss an den ÖPNV gegeben, wenn eine fußläufige Distanz von maximal 300 Metern zur nächsten Bushaltestelle oder 500 Meter zur nächste Straßenbahn-/Stadtbahnhaltestelle vorliegt.
Zu 2.:
Die Fahrtzeit zum Hauptbahnhof ist kein eigenständiges Kriterium zur Bewertung der verkehrlichen Lage von Wohngebieten.
