Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 26-28848
Grunddaten
- Betreff:
-
Ort für Kinderrechte im Zentrum Braunschweigs
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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21.05.2026
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Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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Anhörung
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27.05.2026
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Für den Ort der Kinderrechte wurden folgende Plätze benannt und kommen grundsätzlich in Betracht:
- Herzogin-Anna-Amalia-Platz
- Inselwall Park
- Kohlmarkt
Die Verwaltung wird gebeten, eine verwaltungsinterne Machbarkeitsstudie und Kostenschätzung für den Herzogin-Anna-Amalia-Platz in Auftrag zu geben. Sollte der Ort der Kinderechte dort nicht umsetzbar sein, werden der Inselwall Park und danach der Kohlmarkt als weitere Plätze geprüft.
Sachverhalt
Der Herzogin-Anna-Amalia-Platz wird als Ort der Kinderrechte favorisiert und muss im Rahmen einer Machbarkeitsstudie auf Umsetzbarkeit bewertet werden.
Parallel wurde ein Beteiligungsprozess entsprechend des Beschlusses zur Gestaltung des Ortes der Kinderrechte unter Einbeziehung des Jugendparlamentes durchgeführt. Ziel der Beteiligungen war es, Anforderungen, Erwartungen und Nutzungsideen aus Sicht der Zielgruppe zu erfassen und in die weitere Planung einzubeziehen.
Die Ideensammlung des Jugendparlamentes wurde online gestellt und konnte ergänzt bzw. abgestimmt werden.
Im Rahmen der letzten Veranstaltung wurden die Teilnehmenden zunächst über das Projekt und die Kinderrechte informiert. Anschließend erfolgte eine strukturierte Ideensammlung zu folgenden Fragestellungen:
- Gestaltung eines Ortes der Kinderrechte,
- dessen notwendige Ausstattung und Funktionen
- Ausschlusskriterien und
- Priorisierung zentraler Kinderrechte
Die Ergebnisse wurden dokumentiert, thematisch gebündelt und durch eine Priorisierung der Teilnehmenden gewichtet.
Die Auswertung zeigt, dass ein „Ort der Kinderrechte“ aus Sicht von Kindern und Jugendlichen folgende Merkmale aufweisen soll:
- Grundsätzliche Anforderungen
- barrierefreie und inklusive Gestaltung
- Nutzung für unterschiedliche Altersgruppen
- hohe Aufenthaltsqualität und Zugänglichkeit
- Nutzungs- und Gestaltungsaspekte
- Kombination aus Aufenthalts-, Bewegungs- und Begegnungsraum
- vielfältige Sitz- und Rückzugsmöglichkeiten
- Bewegungs- und Freizeitangebote (z. B. Spiel- und Sportelemente)
- Beteiligung und Ausdruck
- Möglichkeiten zur Mitgestaltung
- Flächen zur freien Meinungsäußerung (z. B. kreative Elemente)
- Information und Sichtbarkeit von Kinderrechten
- verständliche und zugängliche Informationsangebote
- Beschilderung, ggf. ergänzt durch digitale Formate (z. B. QR-Codes)
- Infrastruktur
- Trinkmöglichkeiten
- Orientierungshilfen und Informationen zu Unterstützungsangeboten
- Beleuchtung und grundlegende Ausstattung
Darüber hinaus wurde deutlich, dass der Ort nicht ausschließlich als Spielort verstanden wird, sondern als multifunktionaler Raum, der Aspekte von Beteiligung, Bildung, Freizeit und Schutz miteinander verbindet.
Die Ergebnisse der Beteiligung verdeutlichen, dass die ursprüngliche Annahme eines klassischen Spielortes den Anforderungen nicht gerecht wird. Vielmehr ist ein integrierter Ansatz erforderlich, der Aufenthaltsqualität, Beteiligungsmöglichkeiten und Informationsangebote miteinander verbindet.
Die finanziellen Auswirkungen für die Gestaltung des Platzes sind derzeit noch nicht bezifferbar.
