Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 26-28932-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur Anfrage des Jugendparlaments vom 07.05.2026 (26-28932) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Verwaltung hat das Jugendzentrum B 58 in den letzten Jahren bereits kontinuierlich baulich und brandschutztechnisch so ertüchtigt, dass der Betrieb der Einrichtung bauordnungsrechtlich genehmigt und für Besucherinnen und Besucher sicher ist. Die Raumbedarfe aus den Beteiligungsformaten können flächenmäßig weitgehend auch im Bestand gedeckt werden, allerdings mit gewissen funktionalen und qualitativen Einschränkungen.

 

In einem nächsten Schritt ist die Verwaltung erneut auf das Jugendzentrum zugegangen, um gemeinsam schrittweise offene Bedarfe zu eruieren und zu decken. So wird zunächst der Ausbau eines barrierefrei erreichbaren Veranstaltungsraumes geprüft. Dazu werden die baulichen, statisch-konstruktiven und funktionalen Voraussetzungen im Bestandgebäude und im angrenzenden Leerstand untersucht. Ein konzeptioneller Vorschlag soll im 3.QT 2026 präsentiert werden können.

 

 

Dies vorausgesetzt werden die Fragen wie folgt beantwortet:

 

Zu 1.:

Wie oben angegeben, ist in den letzten Jahren bereits eine Sanierung im erforderlichen Umfang für einen dauerhaften Betrieb erfolgt. Zusätzlich zu den bereits vorliegenden Konzepten eines kompletten Neubaus und einer vollumfänglichen Sanierung des Bestands soll nun eine alternative Variante mit einem schrittweisen Vorgehen geprüft werden. Dabei wird zunächst die Erweiterung um einen barrierefrei erreichbaren, immissionsschutzgerechten Veranstaltungsraum im Bestand betrachtet, da das Fehlen eines solchen Raumes die größten Einschränkungen aufgrund fehlender Barrierefreiheit und Lärmschutz aufweist. Dafür werden die aktuell leerstehenden Flächen im Bestand bautechnisch geprüft.

 

Zu 2.:

Aktuell wird in der Machbarkeitsstudie die Ertüchtigung des Leerstands am ehemaligen Fliesenhandel und im Bestandsgebäude untersucht.

Zur Beschleunigung des Verfahrens werden in Abstimmung mit der Einrichtung planerische Untersuchungen für die nächsten Schritte im Sinne einer Machbarkeitsstudie durchgeführt, um zügiger sichtbare erste Ergebnisse umsetzen zu können.

 

 

Zu 3.:

Wie bereits vorbeschrieben, erarbeitet die Verwaltung ein neues, schrittweises Konzept zur funktionalen und baulichen Aufwertung des B58. Erst wenn die hierfür erforderlichen, vorbeschriebenen Voruntersuchungen vorliegen und der daraus erarbeitete Lösungsansatz mit der Einrichtung abgestimmt ist, können konkrete nächste Schritte sowie die hierfür angestrebten zeitlichen Horizonte benannt werden.
 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.05.2026 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen

Erläuterungen und Hinweise