Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 26-28436-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneute Prüfung des Standortes für den geplanten Jugendplatz im Ortskern in Hondelage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 111 Hondelage-Volkmarode
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zur Kenntnis
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21.05.2026
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Sachverhalt
Die Stellungnahme 25-26583-01 betrifft die Standortsuche für einen Jugendplatz, welcher im Zusammenhang mit dem laufenden Bebauungsplanverfahren "Weißenseeweg-Ost", (DI 32) hergestellt werden soll. Da durch diesen Bebauungsplan ein Teil eines Jugendplatzes in Dibbesdorf in Anspruch genommen wird, sollte möglichst in einem Radius von 750 m Ersatz geschaffen werden. Die dafür bisher betrachtete Grünfläche in Hondelage liegt weit außerhalb dieser für die Dibbesdorfer Jugend relevanten Entfernung.
Grundsätzlich besteht für Hondelage keine Unterversorgung an Jugendspielflächen. Die Verwaltung hatte die gewünschte Prüfung somit vorgenommen, ohne dass die Realisierung derzeit an ein Eingriffsprojekt gekoppelt und darüber finanziert werden könnte. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass es für Hondelage im Jahr 2025 durch Fitnessgeräte am westlichen Ortsrand bereits zu einer Aufwertung gekommen ist. Die Errichtung eines neuen Jugendplatzes im Ortskern würde erhebliche Investitionen nach sich ziehen - dies umso mehr, da an dem jetzt vorgeschlagenen Ort lärmschutztechnische Maßnahmen erforderlich werden würden. Derzeit stehen dafür keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Aus den genannten Gründen wird die angesprochene Fläche im Ortskern seitens der Verwaltung aktuell nicht weiterverfolgt.
Dies vorangestellt, nimmt die Verwaltung zum Antrag der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 111 (DS 26-28436) wie folgt Stellung.
Zu 1.
Die Fläche ist für die Errichtung eines Jugendplatzes allenfalls eingeschränkt geeignet (vgl. dazu Pkt. 2). Unabhängig davon kann die Einschätzung des Stadtbezirksrates zum Umfeld und zur Anbindung an vorhandene infrastrukturelle Einrichtungen durchaus nachvollzogen werden.
Zu 2.
Die umliegende Bebauung genießt aus immissionschutzrechtlicher Sicht einen hohen Schutzanspruch. Daher wird bei einer überschlägigen Berechnung eine lärmarme Ausstattung angesetzt, wie sie unter Punkt 4 aufgeführt ist. Ein derartiger Jugendplatz überschreitet trotz alledem in der Zeit von 6-22 Uhr die Immissionsrichtwerte der 18´ten BImSchV. Bei einer reduzierten Nutzungszeit von 8-22 Uhr würden die Immissionsrichtwerte nach wie vor am Mehrfamilienhaus Asternweg 8 um bis zu 4 dB(A) überschritten werden.
Zu 3.
Neben den bereits genannten zeitlichen Vorgaben zur Nutzungszeit, würde zudem eine bautechnische Lösung zwecks weiterer Lärmminderung erforderlich werden. Diese bauliche Maßnahme ist zunächst überschlägig konfiguriert, wäre aber zwingende Voraussetzung. Unter Berücksichtigung einer am Fuß des bestehenden Geländewalls verlaufenden etwa 3,5 m hohen und ca. 30 m langen Lärmschutzwand, z. B. ausgeführt als Boulderwand, würden die Immissionsrichtwerte eingehalten werden können.
Zu 4.
Die vorhandenen Gehölze und einrahmende Böschung würden grundsätzlich zu einer Abgrenzung gegenüber Wohnbebauung beitragen und wären zu erhalten. Lärmintensive und somit konfliktreiche Spiel- und Bewegungsangebote können dennoch nicht zum Einsatz kommen. Prinzipiell geeignet für solche Ortslagen wären Slacklines, Beachvolleyballfelder, Hängematten, Parcours und Street Workout Flächen. Ansonsten wird auf die Antwort zu Pkt. 3 verwiesen.
