Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 26-28947
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Umweltorganisationen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- 67 Fachbereich Stadtgrün; DEZERNAT VI - Umwelt-, Stadtgrün- und Hochbaudezernat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Hanusch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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Entscheidung
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16.06.2026
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Sachverhalt
Die Stadt Braunschweig kann gemäß der „Förderrichtlinie für Gewässer- und Naturschutz sowie Klima („Ökotopf“)“ Zuschüsse für Vereine oder Initiativen gewähren, die sich für Belange des Gewässer-, Natur- oder Klimaschutzes sowie für Klimawandelanpassung in Braunschweig einsetzen.
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Umwelt- und Grünflächenausschusses ergibt sich aus § 76 (3) Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Ziff. 6 Buchstabe d der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Danach ist der Umwelt- und Grünflächenausschuss für die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen an Umweltschutzorganisationen zuständig.
Hiervon ausgenommen sind gemäß Buchstabe f) der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen bis zu 5.000 € sowie die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen in Höhe der im Vorbericht zum Haushaltsplan bzw. in den Erläuterungen zu den Teilhaushalten genannten Beträge an die entsprechenden Institutionen.
Zuschussantrag
Der Angelsportverein Braunschweig v. 1922 e.V. (ASV) beantragt einen städtischen Zuschuss, um die abgängige Brücke über den renaturierten Beberbach bei Waggum (sog. Bingo-Brücke) zu erneuern. Dazu soll die alte Brücke entfernt, neue Brückenwiderlager eingebaut und ein fertiges Brückenteil eingesetzt werden.
Unterstützung erhält der ASV durch den Wasserverband Mittlere Oker, der das Brückenteil stellt, sowie durch den Unterhaltungsverband Schunter, der das Brückenteil kostenfrei transportieren wird. Außerdem wird die FI Waggum die Unterhaltungs- sowie die Verkehrssicherungspflicht für die Brücke übernehmen.
Der ASV beantragt für die Maßnahme einen städtischen Zuschuss in Höhe von 6.654,48 €.
Die Brücke stellt eine wichtige Wegeverbindung in den Kahlenberger Forst dar. Sie wird insbesondere von der Bevölkerung des Braunschweiger Nordens zur Naherholung in der Natur sowie von Kindergärten und Schulklassen im Rahmen der Umweltbildung genutzt. Darüber hinaus nutzt der Unterhaltungsverband Schunter die Brücke, um den Beberbach naturnah unterhalten zu können.
Empfehlung
Aufgrund des gesamtstädtischen Nutzens des Projektes sowie der Bereitschaft des ASV zur Übernahme und ehrenamtlichen Koordination dieser Instandssetzungsmaßnahme empfiehlt die Verwaltung, den beantragten Zuschuss in Höhe von bis zu 6.654,48 € in Form einer Vollfinanzierung zu gewähren.
Haushaltsmittel
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe zur Gewährung des Zuschusses stehen im Jahr 2026 im Teilhaushalt des Fachbereichs Umwelt zur Verfügung.
