Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 26-29080

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur mündlichen Anfrage von Herrn Rüscher (Behindertenbeirat) im Sportausschuss vom 27. April 2026 zu Defibrillatoren in städtischen Sporthallen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Verwaltung stellt keine Defibrillatoren zur Verfügung. Betreiber von Sporthallen sowie Schulen und Sportvereine dürfen grundsätzlich in eigener Verantwortung Defibrillatoren anschaffen. 

 

An folgenden Standorten sind Defibrillatoren, deren Beschaffung und Wartung durch die Schulen selbst organisiert wird, vorhanden:

Gym. Neue Oberschule, Gym. Ricarda-Huch-Schule, Otto Bennemann Schule Standort Alte Waage, Gym .Raabeschule Abt. Stöckheim,

Gym. Raabeschule Standort Heidberg, BBS Heinrich-Büssing-Schule.

An folgenden Standorten sind Defibrillatoren, deren Beschaffung und Wartung durch die Betreiberfirma selbst organisiert wird, vorhanden: BBS Helene-Engelbrecht-Schule, GS Schölkestraße und SpH IGS Wendenring.

Darüber hinaus sind der Verwaltung Defibrillatoren von folgenden Sportvereinen bekannt: SKG Dibbesdorf (SpH Dibbesdorf), TSV Schapen (SpH Schapen), SC RW Volkmarode (Sportanlage Volkmarode) und SV GW Waggum (GS Waggum und Sportanlage Waggum). Eine diesbezügliche Meldepflicht gibt es allerdings nicht. 

 

 

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Beschlüsse

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05.06.2026 - Sportausschuss - zur Kenntnis genommen

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