Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-29073

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Beschluss:

 

1. Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses des Sondervermögens Pensionsfonds durch Herrn Stadtrat Dr. Pollmann als Leiter gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG sowie aufgrund des Prüfungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird der Jahresabschluss 2022 beschlossen.
 

2. Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2022 wird folgende Genehmigung erteilt:

Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 2.322.959,04 EUR wird gemäß § 24 Abs. 1 NKomVG durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 49.713.754,59 EUR.

 

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Sachverhalt

  1.                               Allgemeines

 

1.1 Durch Beschluss des Rates vom 5. Oktober 1999 wurde der rechtlich unselbstständige „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ mit Wirkung vom 1. Januar 2000 errichtet. Durch den „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ sollte ursprünglich die dauerhafte Finanzierung der Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie deren Hinterbliebenen (soweit das Beamtenverhältnis auf Probe nach dem 31. Dezember 1999 begründet worden ist) sichergestellt werden.

 

Beim Pensionsfonds handelt es sich um ein Sondervermögen nach § 130 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG. Für das Sondermögen wird ein besonderer Haushaltsplan aufgestellt (Abschnitt XIII des Haushaltsplanes 2022). Es sind daher die Vorschriften der Haushaltswirtschaft anzuwenden (§ 130 Abs. 4 NKomVG). Für jedes Haushaltsjahr ist ein Jahresabschluss im Sinne des § 128 Abs. 1 bis 3 NKomVG nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) klar und übersichtlich aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus einer Bilanz, einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung und einem Anhang. Dem Anhang sind ein Rechenschaftsbericht sowie eine Anlagen-, eine Schulden-, eine Rückstellungs- und eine Forderungsübersicht beigefügt. Die entsprechenden Unterlagen sind in der Anlage 1 dieser Vorlage dargestellt.

 

Aufgrund der vom Rat am 29. März 2022 beschlossenen Neufassung der Satzung zur Errichtung und Verwaltung des „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ sind die Zuführungen in das Sondervermögen ab dem Jahr 2022 vollständig eingestellt. Bis auf Weiteres wird dem Pensionsfonds ein jährlicher Pauschalbetrag in Höhe der geltenden Investitionsplanung der Stadt Braunschweig entnommen und dem Kernhaushalt zugeführt. Im Jahr 2022 erfolgte eine entsprechende Entnahme in Höhe von 2.500.000,00 EUR.

 

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 weist eine Bilanzsumme von rund 55,827 Mio. EUR aus. Die Nettoposition beträgt ebenfalls rund 55,827 Mio. EUR.

 

 

1.2 Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 wurde vom Rechnungsprüfungsamt im Sinne der §§ 155 Abs. 1 Nr. 1 und 156 Abs. 1 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 130 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 4 NKomVG geprüft. Die Bemerkungen sind im Schlussbericht vom 24. April 2026 (Auszug siehe Anlage 2) zusammengefasst. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wird bestätigt, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Pensionsfonds vermittelt.

 

 

  1.                               Ergebnis des Jahresabschlusses 2022

 

2.1 Ergebnisrechnung

 

 

Ergebnisrechnung

Abweichungen

 

nach dem Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

 

-in Euro-

-in Euro-

-in Euro-

-in Prozent-

Ordentliche Erträge

99.100,00

177.084,05

77.984,05

78,69

Ordentliche Aufwendungen

2.500.100,00

2.500.043,09

-56,91

unter 1

Ordentliches Ergebnis

Jahresüberschuss (+) /

Jahresfehlbetrag (-)

-2.401.000,00

-2.322.959,04

78.040,96

3,25

 

Außerordentliche Erträge

0,00

0,00

0,00

 

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

0,00

0,00

 

Außerordentliches Ergebnis

0,00

0,00

0,00

 

Jahresergebnis

Überschuss (+) /

Fehlbetrag (-)

-2.401.000,00

-2.322.959,04

78.040,96

3,25

 

Nach der Ergebnisrechnung 2022 des Sondervermögens ergibt sich durch Mehrerträge in Höhe von 77.984,05 EUR sowie Minderaufwendungen in Höhe von 56,91 EUR insgesamt eine Verbesserung des Jahresergebnisses gegenüber dem Planwert in Höhe von 78.040,96 EUR. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.322.959,04 EUR wird gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.

 

Die Verbesserung des Jahresergebnisses gegenüber dem Planwert begründet sich durch höhere Zinserträge sowie geringere Kontoführungsgebühren.

 

 

2.2 Finanzrechnung

 

 

Nach dem / der

Abweichungen

 

Finanzhaushalt

Finanzrechnung

absolut

relativ

 

-in Euro-

-in Euro-

-in Euro-

-in Prozent-

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

 -2.401.000,00

 -1.953.148,39

447.851,61

18,65

Saldo aus Investitionstätigkeit

-18.110.900,00

-7.988.028,41

 

10.122.871,59

55,89

Finanzmittelveränderung

 -20.511.900,00

-9.941.176,80

10.570.723,20

51,53

Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen

0,00

10.790.000,00

10.790.000,00

 

über 100

Zahlungsmittelbestand zu Beginn des Jahres

28.890.487,00

 

107.491,92

-28.782.995,08

-99,63

Zahlungsmittelbestand am Ende des Jahres

8.378.587,00

956.315,12

-7.422.271,88

 

-88,59

 

 

Im Finanzhaushalt 2022 des Sondervermögens war eine Finanzmittelveränderung (eine Reduzierung des Bestandes an Zahlungsmitteln) in Höhe von 20.511.900,00 EUR geplant.

 

Die Abweichung beim Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit begründet sich durch eine höhere Einzahlung für Versorgungslastenteilung in Höhe von 371.684,72 EUR aus der Spitzabrechnung 2021, die erst im Jahr 2022 vorgenommen wurde, durch höhere Zinseinzahlungen in Höhe von 76.109,98 EUR sowie durch geringere Kontoführungsgebühren in Höhe von 56,91 EUR.

 

Im Jahr 2022 waren für die Vergabe von Konzerndarlehen 25.000.000,00 EUR veranschlagt. Innerhalb des Konzerns wurden jedoch lediglich zwei Darlehensvergaben in Höhe von zusammen 15.675.180,93 EUR vorgenommen. Darüber hinaus kam es zu höheren Tilgungsrückflüssen für vergebene Konzerndarlehen in Höhe von 798.052,52 EUR. Hierdurch begründet sich insgesamt die Abweichung beim Saldo aus Investitionstätigkeit.

 

Aus den beiden Salden (laufende Verwaltungstätigkeit/Investitionstätigkeit) ergibt sich insgesamt eine Finanzmittelveränderung in Höhe von -9.941.176,80 EUR.

 

Unter Berücksichtigung einer haushaltsunwirksamen Umbuchung in Höhe von 10.790.000,00 EUR aus dem städtischen Cashpool hat sich zum Stichtag 31. Dezember 2022 ein Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von 956.315,12 EUR ergeben.

 

Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2022 wurden durch den Leiter des Sondervermögens festgestellt (Anlage 3).


 

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Anlagen

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