Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-29025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

„1. Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG des Jahresabschlusses 2022 durch den Oberbürgermeister sowie der Jahresabschlüsse 2022 der Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft durch Herrn Ersten Stadtrat Geiger und des Jahresabschlusses 2022 des Fachbereiches Hochbau und Gebäudemanagement durch Herrn Stadtrat Herlitschke und aufgrund des Prüfungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird der Jahresabschluss 2022 beschlossen.
 

 2. Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2022 werden folgende Genehmigungen erteilt:
 

 2.1. Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 930.493,11  wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2023 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 116.189.270,72 €.

Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 6.728.050,55 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2023 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 133.168.084,95 €.

 

 2.2 Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 211.346,85 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2023 vorgetragen und gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 4.105.586,65 €.

Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 121.234,32 € wird gemäß § 110 Abs. 5 NKomVG durch die vorhandene Überschussrücklage für das außerordentliche Ergebnis ausgeglichen. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.643.959,84 €.
 

 2.3 Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 2.098.285,45 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2023 vorgetragen. Der Fehlbetrag im Gebührenbereich in Höhe von 1.403.262,50 € wird dem nach § 55 KomHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich entnommen. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 12.041.346,16 €. Von dem Überschuss im neutralen Bereich in Höhe von 3.501.547,95 € wird entsprechend § 24 Abs. 3 KomHKVO ein Betrag in Höhe von 384.495,14 € zur Abdeckung des Fehlbetrages des außerordentlichen Ergebnisses verwendet. Der verbleibende Überschuss in Höhe von 3.117.052,81 € wird gemäß § 123 Abs. 1 NKomVG der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 6.761.432,04 €.

Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 395.613,61 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2023 vorgetragen. Ein Teil des Fehlbetrages in Höhe von 11.118,47 € wird entsprechend § 24 Abs. 3 KomHKVO aus der noch vorhandenen Rücklage des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 384.495,14 € wird entsprechend § 24 Abs. 3 KomHKVO aus dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses abgedeckt.
 

 

 2.4 Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 878.331,20 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2023 vorgetragen. Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 1.365.867,56 € wird dem nach § 55 KomHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 7.208.450,38 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 487.536,36 € wird entsprechend § 24 Abs. 1 KomHKVO zu einem Anteil von 61.746,48 € aus dem Überschuss des außerordent­lichen Ergebnisses abgedeckt. Der verbleibende Betrag in Höhe von 425.789,88 € wird aus der hierfür nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage entnommen. Damit verbleibt in der Sonstigen Rücklage ein Betrag in Höhe von 7.202.197,93 €.

Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 61.746,48 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2023 vorgetragen. Der Überschuss wird gem. § 24 Abs. 1 KomHKVO zur Abdeckung eines Teils des Fehlbetrages des ordentlichen Ergebnisses verwendet.“

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Sachverhalt

 

  1.              Allgemeines
     

 

  1.        Die Stadt hat gemäß § 128 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für das Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht gemäß § 128 Abs. 2 NKomVG aus einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung und einer Bilanz sowie einem Anhang. Nach § 128 Abs. 3 NKomVG sind dem Anhang ein Rechenschaftsbericht, eine Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine Rückstellungsübersicht, eine Forderungsübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen.

    Am 8. Februar 2024 wurde das Niedersächsische Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) beschlossen (Nds. GVBL Nr. 9/2024). Ziel des Gesetzes ist, dass die Kommunen in die Lage versetzt werden fehlende Jahresabschlüsse zügig aufzuarbeiten.

    Nach § 1 Abs. 1 NBKAG kann die Kommune durch Beschluss der Vertretung bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2022 davon absehen,
     
  1. den Anhang nach § 128 Abs. 2 Nr. 4 NKomVG zu erstellen und
     
  2. die Teilergebnisrechnungen nach § 52 Abs. 3 KomHKVO und die Finanzrechnungen für Teilfinanzhaushalte nach § 53 Abs. 3 KomHKVO aufzustellen.

 

Der Rat der Stadt Braunschweig hat am 19. Dezember 2023 beschlossen, diese Erleichterungsregelungen bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2022 nach § 1 Abs.1 Nrn. 1 und 2 NBKAG anzuwenden.


Den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 hat das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG geprüft und seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammengefasst. Die Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Bericht ist in der Anlage 1 beigefügt.

Ebenso sind der Jahresabschluss der Kernverwaltung, die Jahresabschlüsse der Sonderrechnungen Hochbau und Gebäudemanagement, Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.
 

  1.        Der Schlussbericht 2022 des Rechnungsprüfungsamtes vom 24. April 2026 enthält auf Seite 158 folgenden Prüfungsvermerk zum Jahresabschluss 2022:

    „Der seitens der Stadt im Sinne des § 128 Abs. 1 NKomVG nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufgestellte Jahresabschluss mit seinen Bestandteilen gemäß § 128 Abs. 2 NKomVG, bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz, entspricht nach den bei der zuvor dargelegten pflichtgemäßen Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den geltenden kommunalrechtlichen haushalts- und rechnungslegungsbezogenen Vorschriften (NKomVG und KomHKVO) und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Es bestehen keine Bedenken, dass der Rat der Stadt gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG über den Jahresabschluss beschließt und dem Oberbürgermeister Entlastung erteilt.“
     
  2.        Das Rechnungsprüfungsamt hat daher erklärt, dass keine Bedenken bestehen, dass der Rat der Stadt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG über den Jahresabschluss 2022 beschließt.
     
  1.                        Ergebnisse des Jahresabschlusses 2022
     
    1.        Ergebnisrechnung

      Nach dem Ansatz wies der Haushalt 2022 einen Fehlbedarf in Höhe von rund 60,0 Mio.  aus. Inklusive des geplanten Haushaltsresteaufbaus in Höhe von rund 8,0 Mio. € ergaben sich Haushaltsermächtigungen in Höhe von rund -52,0 Mio. .

      Der Ergebnishaushalt 2022 wies bei ordentlichen Erträgen in Höhe von rund 957,7 Mio.  und ordentlichen Aufwendungen in Höhe von rund 1.011,6 Mio.  im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbedarf in Höhe von rund 59,9 Mio.  aus. Das außerordentliche Ergebnis war mit einem Fehlbedarf in Höhe von rund 109 T€ geplant. Insgesamt ergab sich damit ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 59.998.819 €. Für das Haushaltsjahr 2022 wurde zusätzlich ein Aufbau von Haushaltsresten in Höhe von rund 8,0 Mio. vorgesehen. Der Haushalt ist gemäß § 110 Abs. 4 NKomVG ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Dies war für das Haushaltsjahr 2022 nicht der Fall. Allerdings gilt diese Verpflichtung gemäß § 110 Abs. 5 Ziffer 1 NKomVG als erfüllt, wenn ein voraussichtlicher Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung mit entsprechenden Überschussrücklagen verrechnet werden kann. Damit wird der Haushaltsausgleich durch einen Rückgriff auf die in vergangenen Jahresabschlüssen gebildeten Überschussrücklagen erreicht.

      Der zusammenfassenden Tabelle am Ende dieses Abschnittes 2.1 können die genauen Beträge entnommen werden.

      Nach dem Ergebnis der Ergebnisrechnung ergibt sich durch Mehrerträge in Höhe von 56.145.872,33  (ordentliche Mehrerträge rund 49,1 Mio.  und außerordentliche Mehrerträge rund 7,1 Mio. €) und Minderaufwendungen in Höhe von 3.511.490,71 (ordentliche Minderaufwendungen rund 3,7 Mio.  und außerordentliche Mehraufwendungen rund 0,2 Mio. €) eine Verbesserung des Jahresergebnisses in Höhe von 59.657.363,04 €. Damit ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 7.658.543,66 €.

      Beim ordentlichen Ergebnis ergibt sich durch Mehrerträge bei den ordentlichen Erträgen in Höhe von 49.092.601,69  und Minderaufwendungen bei den ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 3.727.760,8  für das ordentliche Ergebnis eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 52.820.362,49 €.

      Durch Mehrerträge bei den außerordentlichen Erträgen in Höhe von 7.053.270,64  und durch Mehraufwendungen bei den außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 216.270,09 €, ergibt sich für das außerordentliche Ergebnis gegenüber der Haushaltsplanung eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 6.837.000,55 .








      Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.
       

 

Ergebnisrechnung

Abweichung

 

nach dem Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

 

-in €- 1)

-in €-

-in €-

in v.H.

Ordentliche Erträge

951.720.338,68

1.000.812.940,37

+ 49.092.601,69

+ 5,2

Ordentliche Aufwendungen

1.003.610.208,06

999.882.447,26

- 3.727.760,80

- 0,4

Ordentliches Ergebnis
Jahresüberschuss (+)/
Jahresfehlbetrag (-)

- 51.889.869,38

+ 930.493,11

+ 52.820.362,49

Über 100

Außerordentliche Erträge

544.450,00

7.597.720,64

+ 7.053.270,64

über 100

Außerordentliche Aufwendungen

653.400,00

869.670,09

+ 216.270,09

+ 33,1

Außerordentliches Ergebnis

- 108.950,00

+ 6.728.050,55

+ 6.837.000,55

über 100

Jahresergebnis
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

-51.998.819,38

+ 7.658.543,66

+ 59.657.363,04

über 100

  1.          inkl. geplantem Haushaltsresteaufbau in Höhe von 8.000.000,00 €.
     

Folgende wesentliche Veränderungen führen zu einem besseren Ergebnis für 2022 als geplant:
 


 

Abweichung

Mio. €

Bereinigte Gewerbesteuer

+ 22,8

Kommunaler Finanzausgleich

+ 9,4

Kostenerstattungen vom Land

+ 11,9

Übrige Erträge

+ 12,1

Summe Erträge

+ 56,2

 

 

Personalaufwendungen

+ 5,3

Instandhaltung Grundstücke, Gebäude und Infrastrukturvem.

- 26,8

Transferaufwendungen

+ 5,1

Übrige Aufwendungen

+ 12,9

Summe Aufwendungen

- 3,5

Jahresergebnis

+ 59,7

Durch die Darstellung der Beträge in Mio. € können aus rechnungstechnischen Gründen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- 0,1 auftreten.

 

  1.        Finanzrechnung

    Im Finanzhaushalt 2022 war eine Finanzmittelveränderung, in diesem Fall eine Reduzierung des Bestandes an Zahlungsmitteln, in Höhe von 20,0 Mio.  geplant. Inklusive des geplanten Haushaltsresteaufbaus in Höhe von rund 8,0 Mio. (davon laufende Verwaltungstätigkeit = 8,0 Mio. € und Investitionen = 0,0 Mio. €) hätte sich eine Reduzierung des Bestandes an Zahlungsmitteln in Höhe von rund – 12,0 Mio. € ergeben.

    Tatsächlich ergibt sich für 2022 in der Finanzrechnung eine Erhöhung des Bestandes an Zahlungsmitteln in Höhe von + 61.454.597,33 auf 152.603.381,48 € (inkl. haushaltsunwirksamer Vorgänge). Die Abweichung bei der Finanzmittelveränderung zwischen dem Finanzhaushalt und der Finanzrechnung werden durch Veränderungen beim Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit, beim Saldo aus Investitionstätigkeit und beim Saldo aus Finanzierungstätigkeit hervorgerufen.

    In der Finanzrechnung ergibt sich bei der laufenden Verwaltungstätigkeit durch Mehreinzahlungen in Höhe von 49.664.212,98  und Minderauszahlungen in Höhe von 25.592.309,75  gegenüber den oben genannten Haushaltsermächtigungen eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 75.256.522,73 .

    Im Vergleich zur Ergebnisrechnung, in der sich eine Verbesserung von 59,7 Mio. € ergeben hat, besteht ein Unterschied von rund 15,6 Mio. €.

 

Die sich in der Ergebnisrechnung verbessernd auswirkenden Herabsetzungen von Rückstellungen und Auflösungen von Schulden (rund 9,8 Mio. €) sowie die Mehraufwendungen für Personalrückstellungen (rund 3,1 Mio.€) spiegeln sich nicht in der Finanzrechnung wider.

Für die Investitionstätigkeit ergibt sich als Saldo aus Mindereinzahlungen in Höhe von 4.717.128,79  und Mehrauszahlungen in Höhe von 19.168.575,22  eine Ergebnisverschlechterung in Höhe von 23.885.704,01 €.

Die Ergebnisverschlechterung ist im Wesentlichen auf die Weiterleitung von aufgenommenen Krediten für die Gesellschaften im Rahmen der Experimentierklausel in Höhe von 127,3 Mio. € (32,3 Mio. € durch Haushaltsreste finanziert) zurückzuführen. Weiterhin wurden im Bereich der Baumaßnahmen (insbesondere der Hoch- und Tiefbaumaßnahmen) Mittel in Höhe von rund 14,3 Mio. € nicht ausgezahlt. Es handelt sich um eine Vielzahl von einzelnen Baumaßnahmen, bei denen die Haushaltsmittel aus verschiedensten Gründen nicht abgerufen werden konnten.


Für die Finanzierungstätigkeit ergibt sich als Saldo aus Mehreinzahlungen in Höhe von 20.302.985,00  und Minderauszahlungen in Höhe von 612.458,66  eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 20.915.443,66 .

Die Abweichungen vom Ansatz bei den Einzahlungen 2022 ergeben sich aus dem Umstand, dass die aus dem Jahr 2021 übertragenen Kreditermächtigungen im Jahr 2022 zum Teil mit in Anspruch genommen wurden.

Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.
 

 

Finanzrechnung

Abweichungen

nach dem

Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

-in €- 1)

-in €-

-in €-

in v.H.

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.489.909,15

76.746.431,88

+ 75.256.522,73

über + 100

Saldo aus Investitionstätigkeit

- 149.649.215,00

- 173.534.919,01

- 23.885.704,01

+ 16,0

Finanzmittel-Überschuss/

-Fehlbetrag

- 148.159.305,85

- 96.788.487,13

+ 51.370.818,72

- 34,7

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

136.186.615,00

157.102.058,66

+ 20.915.443,66

+ 15,4

Finanzmittelveränderung

- 11.972.690,85

60.313.571,53

+ 72.286.262,38

über + 100

Saldo aus haushalts- unwirksamen Vorgängen

0,00

1.141.025,80

+1.141.025,80

--

Finanzmittelveränderung (inkl. haushaltsunwirksame Vorgänge)

- 11.972.690,85

61.454.597,33

+ 73.427.288,18

über + 100

   1)    inkl. geplantem Haushaltsaufbau in Höhe von 8.000.000,00 € und 53.785,00  (Investitionen).
 

 

  1.                        Ergebnisse der Jahresabschlüsse 2022 der Sonderrechnungen
     
    1.        Jahresabschluss 2022 der Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement
       

Der Jahresabschluss der Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement ist nach § 4 der Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen besonderer Bestandteil des Jahresabschlusses der Stadt Braunschweig.

Der Plan 2022 wies im Ergebnishaushalt einen Überschuss in Höhe von 1.300 € aus. Die Ergebnisrechnung für das Jahr 2022 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 90.112,53 € ab. Dieser setzt sich zusammen aus dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 211.346,85 € (Planansatz: Überschuss 20.300,00 €) und dem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 121.234,32 € (Planansatz: Fehlbetrag 19.000,00 €). Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses beruht im Wesentlichen auf die Korrektur von Mietforderungen aus den Vorjahren.


Die ordentlichen Erträge sind gegenüber der Planung um 5.211.078,67 € höher ausgefallen.  Die ordentlichen Aufwendungen sind im Vergleich zur Planung um 5.020.031,82 € ebenfalls gestiegen. Diese Abweichungen beruhen im Wesentlichen auf höhere Betriebskosten und höhere Instandhaltungsaufwendungen.

Im Rahmen des Vorsichtsprinzips wurden auf der Basis von Kostenschätzungen maßnahmenbezogen Einzelrückstellungen für unterlassene Instandhaltung gebildet. Es handelt sich um eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, bei denen eine Inanspruchnahme der gebildeten Rückstellung in 2022 mit rund 1.079 T€ erfolgte. Rückstellungen in Höhe von rund 137 T€ wurden in 2022 aufgelöst, herabgesetzt wurden rund 186 T€ und es wurden neue Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 1.659 T€ gebildet. Die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung sind von rund 2.331 T€ (2021) auf rund 2.588 T€ in 2022 gestiegen.

Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.
 

 

Ergebnisrechnung

Abweichung

 

nach dem Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

 

-in €-

-in €-

-in €-

in v.H.

Ordentliche Erträge

95.942.000,00

101.153.078,67

+5.211.078,67

+ 5,4

Ordentliche Aufwendungen

95.921.700,00

100.941.731,82

+5.020.031,82

+ 5,2

Ordentliches Ergebnis
Jahresüberschuss (+)/
Jahresfehlbetrag (-)

20.300,00

211.346,85

+191.046,85

über 100

Außerordentliche Erträge

0,00

151.354,78

+151.354,78

--

Außerordentliche Aufwendungen

19.000,00

272.589,10

+253.589,10

über 100

Außerordentliches Ergebnis

-19.000,00

-121.234,32

-102.234,32

über -100

Jahresergebnis
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

+ 1.300,00

+ 90.112,53

+88.812,53

über 100


Die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau- und Gebäudemanagement besitzt kein eigenes Bankkonto, sondern wird über den Cashpool der Stadtkasse abgebildet. Die Sonderrechnung besitzt eine Zahlstelle, deren Finanzmittelbestand sich in 2022 von 247,86 € (2021) auf 207,80 € verringert hat.

Die Abweichungen in der Finanzrechnung gegenüber der Planung beruhen hauptsächlich auf Zahlungsverschiebungen zum Jahreswechsel und geringeren Investitionen gegenüber der Planung. Zu den haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen gehören insbesondere die Zahlungen der Sonderrechnung im Rahmen der Umsetzung der Baumaßnahmen der Kernverwaltung. Aufgrund der täglichen Kassen-konsolidierung entspricht der Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen immer dem Finanzmittelbestand.


Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle:
 

 

Finanzrechnung

Abweichungen

nach dem

Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

-in €-

-in €-

-in €-

in v.H.

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

905.400,00

-636.989,96

-1.542.389,96

über -100

Saldo aus Investitionstätigkeit

-307.600,00

-148.377,46

+ 159.222,54

+ 51,8

Finanzmittel-Überschuss/

-Fehlbetrag

597.800,00

-785.367,42

-1.383.167,42

über -100

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

0,00

0,00

0,00

--

Finanzmittelveränderung

597.800,00

-785.367,42

-1.383.167,42

über -100

Saldo aus haushalts- unwirksamen Vorgängen

-597.800,00

785.327,36

1.383.127,36

über 100

Finanzmittelveränderung (inkl. haushaltsunwirksame Vorgänge)

0,00

40,06

40,06

--

 

  1.                    Jahresabschluss 2022 der Sonderrechnung Stadtentwässerung
     

Der Jahresabschluss der Sonderrechnung Stadtentwässerung ist nach § 4 der Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen (KomEinrVO) besonderer Bestandteil des Jahresabschlusses der Stadt Braunschweig. Die KomEinrVO sieht vor, dass für die Sonderrechnung ein Jahresabschluss entsprechend § 128 Abs. 1 bis 3 NKomVG aufzustellen ist.

Der Plan 2022 wies im Ergebnishaushalt einen Überschuss in Höhe von 3.285.500,00 € aus. Im Jahresverlauf ist es zu geringeren Erträgen und geringeren Aufwendungen gekommen. Aus der Ergebnisrechnung für das Jahr 2022 resultiert ein Überschuss in Höhe von 1.702.671,84 €. Dieser setzt sich zusammen aus einem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.098.285,45 € und einem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 395.613,61 €.

Aufgrund der Vorgaben des Landes hinsichtlich der Behandlung des Sonderpostens Gebührenausgleich sind das Planergebnis und das tatsächliche Ergebnis nur bedingt vergleichbar. Bei der Planung erfolgt eine Berücksichtigung der Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich. Es erfolgen jedoch keine entsprechenden Buchungen im Jahresabschluss. Sowohl die Auflösung als auch die Zuführung zu dem Sonderposten wird mit dem Beschluss über den Jahresabschluss vorgenommen. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.098.285,45 € setzt sich daher zusammen aus einem Fehlbetrag im Gebührenbereich in Höhe von 1.403.262,50 € und einem Überschuss im neutralen Bereich in Höhe von 3.501.547,95 €.

Der Fehlbetrag im Gebührenbereich in Höhe von 1.403.262,50 € wird aus dem Sonderposten Gebührenausgleich entnommen. Diese Entnahme setzt sich zusammen aus einer planmäßigen Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 2.246.500,79 € und einer sich aus der Betriebsabrechnung ergebenden Zuführung in Höhe von 843.238,29 €.

Die ordentlichen Erträge sind gegenüber der Planung um rund 5,4 Mio. € geringer ausgefallen. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass die Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich (rund 2,25 Mio. €; Plan rd. 2,29 Mio. €) nicht im Ergebnis dargestellt wird. Zudem haben sich im Bereich Schmutzwasser um rund 3,4 Mio. € geringere Gebühreneinnahmen aufgrund geringerer Mengen ergeben. Die ordentlichen Aufwendungen lagen um rund 4,1 Mio. € unter dem Plan. Dies beruht insbesondere auf geringeren Aufwendungen für den an den AVB zu zahlenden Mitgliedsbeitrag. Der AVB hat insbesondere wegen geringerer Strom-, Entsorgungs- und Instandhaltungskosten sowie wegen höherer Erlöse im Zusammenhang mit Fördermitteln für das Projekt KlärWert einen geminderten Mitgliedsbeitrag abgerechnet. Hinzu kommen geringere Aufwendungen für das Personal aufgrund unbesetzter Stellen sowie geringere Aufwendungen für Prüfungs- und Beratungskosten. Bei den an die SE|BS zu zahlenden Entgelten haben sich höhere Betriebskostenentgelte und geringere Kaitalkostenentgelte ergeben.

Die nicht eingeplanten außerordentlichen Erträge in Höhe von 21.800,00 € beruhen auf der Auflösung von Rückstellungen, die nicht benötigt wurden. Die außerordentlichen Aufwendungen waren mit 417.413,61 € um 217.3413,61 € höher als geplant und beruhen auf Anlagenabgängen und Anpassungen am Kanalvermögen, die ab 2021 nicht mehr erfolgsneutral gebucht werden können.

Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.
 

 

 

Ergebnisrechnung

Abweichung

 

nach dem Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

 

-in €-

-in €-

-in €-

in v.H.

Ordentliche Erträge

71.484.600,00

66.046.687,83

-5.437.912,17

-7,6

Ordentliche Aufwendungen

67.999.100,00

63.948.402,38

-4.050.697,62

-6,0

Ordentliches Ergebnis
Jahresüberschuss (+)/
Jahresfehlbetrag (-)

3.485.500,00

2.098.285,45

-1.387.214,55

-39,8

Außerordentliche Erträge

0,00

21.800,00

21.800,00

--

Außerordentliche Aufwendungen

200.000,00

417.413,61

-217.413,61

über -100

Außerordentliches Ergebnis

-200.000,00

-395.613,61

-195.613,61

-97,8

Jahresergebnis
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

3.285.500,00

1.702.671,84

-1.582.828,16

-48,2


Der Überschuss im neutralen Bereich wird der Ergebnisrücklage nach § 123 Abs. 1 NKomVG zugeführt.

 

In der Sonderrechnung Stadtentwässerung wurde mit der Umstellung auf das NKR-Rechnungswesen unter der Position „Sonstige Rücklagen“ eine Rücklage zum Ausgleich von nicht gebührenfähigen Bestandsveränderungen am Kanalnetz ausgewiesen. Diese Rücklage wurde 2017 auf Basis einer Anpassungsmöglichkeit nach einer Änderung der haushaltsrechtlichen Regelungen mit Einführung der KomHKVO um die weiteren noch vorhandenen Mittel aus der Privatisierung zu Lasten des Basisreinvermögens aufgestockt. Damit stehen diese Mittel, mit denen etwaige im Rahmen der Privatisierung erkannte Risiken abgedeckt werden sollten, insgesamt zur Abdeckung der Verluste in der Sonderrechnung zur Verfügung. Die Rücklage hatte zum Jahresabschluss 2022 einen Bestand von 21.027.527,96 €. Aufgrund der Überschüsse im neutralen Bereich ist keine Entnahme aus der Rücklage erforderlich.

In der Finanzrechnung hat sich im Jahr 2022 eine Erhöhung des Finanzmittelbestandes um 4.216.551,72 € auf 21.252.545,78 € ergeben. Die Abweichung zur Planung (Verringerung um rund 7,9 Mio. €) beruht insbesondere darauf, dass es aufgrund der verringerten Aufwendungen für den AVB zu geringeren Auszahlungen gekommen ist und weniger Mittel ausgeliehen worden und aus Ausleihungen zurückgezahlt worden sind, was in der Summe aus Ein- und Auszahlungen zu einem um rd. 10,1 Mio. € geringeren Mittelabfluss geführt hat. Zudem ist es zu geringeren Auszahlungen für Investitionen und zu geringeren Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit gekommen. Die hohen Abweichungen hierbei beruhen darauf, dass man zum Planungszeitpunkt davon ausgegangen ist, dass ein Teil der von der SE|BS vorgenommenen Investitionen von der Sonderrechnung übernommen und finanziert wird. Dies wurde jedoch nicht weiterverfolgt.

Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.
 

 

Finanzrechnung

Abweichungen

nach dem

Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

-in €-

-in €-

-in €-

in v.H.

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

-733.000,00

2.329.718,76

3.062.718,76

über 100

Saldo aus Investitionstätigkeit

-43.611.900,00

2.092.702,96

45.704.602,96

über 100

Finanzmittel-Überschuss/

-Fehlbetrag

-44.344.900,00

4.422.421,72

48.767.321,72

über 100

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

36.478.900,00

-205.870,00

-36.684.770,00

über -100

Finanzmittelveränderung

-7.866.000,00

4.216.551,72

12.082.551,72

über 100

Saldo aus haushalts- unwirksamen Vorgängen

0,00

0,00

0,00

--

Finanzmittelveränderung (inkl. haushaltsunwirksame Vorgänge)

-7.866.000,00

4.216.551,72

12.082.551,72

über 100


 

Jahresabschluss 2022 der Sonderrechnung Abfallwirtschaft
 

  1.   Der Jahresabschluss der Sonderrechnung Abfallwirtschaft ist nach § 4 der Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen (KomEinrVO) besonderer Bestandteil des Jahresabschlusses der Stadt Braunschweig. Die KomEinrVO sieht vor, dass für die Sonderrechnung ein Jahresabschluss entsprechend § 128 Abs. 1 bis 3 NKomVG aufzustellen ist.

    Der Plan 2022 wies im Ergebnishaushalt eine Unterdeckung in Höhe von 401.100,00 € aus. Im Jahresverlauf ist es zu geringeren Erträgen und geringeren Aufwendungen gekommen. Aus der Ergebnisrechnung für das Jahr 2022 resultiert ein Überschuss in Höhe von 940.077,68 €. Dieser setzt sich zusammen aus einem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 878.331,20 € und einem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 61.746,48 €.

    Aufgrund der Vorgaben des Landes hinsichtlich der Behandlung des Sonderpostens Gebührenausgleich sind das Planergebnis und das tatsächliche Ergebnis nur bedingt vergleichbar. Bei der Planung erfolgt eine Berücksichtigung der Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich. Es erfolgen jedoch keine entsprechenden Buchungen im Jahresabschluss. Sowohl die Auflösung als auch die Zuführung zu dem Sonderposten wird mit dem Beschluss über den Jahresabschluss vorgenommen. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 878.331,20 € setzt sich daher zusammen aus einem Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 1.365.867,56 € und einem Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 487.536,36 €.

    Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 1.365.867,56 € wird dem Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Diese Zuführung resultiert aus einer planmäßigen Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 885.308,89 € und einer sich aus der Betriebsabrechnung ergebenden Zuführung in Höhe von 2.251.176,45 €.

    Die ordentlichen Erträge sind gegenüber der Planung um rund 638.000 € geringer ausgefallen. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass die Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich (rund 885.300 €; Plan rund 885.300 €) nicht im Ergebnis dargestellt wird. Bei den Gebühreneinnahmen kam es zu etwas geringeren Erträgen als erwartet (rund 9.800 €). Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass sich gegenüber den bei der Haushaltsplanung zugrunde gelegten Daten insbesondere Mehreinnahmen bei den Rest- und Bioabfallbehältern aufgrund eines höheren Behältervolumens und bei den Direktanlieferungen von Restabfall aufgrund einer größeren Zahl an Anlieferungen ergeben haben. Demgegenüber stehen geringere Erträge bei der Einlagerung auf Schüttfeld III aufgrund geringerer Mengen, bei den Direktanlieferungen von Grünabfall aufgrund einer geringeren Zahl an Anlieferungen, bei der Straßenreinigung aufgrund niedrigerer Gebührenmeter und geringere Erträge für den öffentlichen Anteil an der Straßenreinigung (rd. 101.700 €), da ein Teil der in den Vorjahren zu viel eingenommenen Beträge an den städtischen Haushalt zurückerstattet wurde. Die ordentlichen Aufwendungen sind gegenüber der Planung um rund 1,9 Mio. € geringer ausgefallen. Dabei haben sich insbesondere geringere Aufwendungen für die thermische Restabfallbehandlung aufgrund der geringeren Verbrennungsmenge und für die an ALBA zu zahlenden Leistungsentgelte aufgrund einer geringeren Indexanpassung und geringerer Mengen ergeben. Hinzu kamen geringere Aufwendungen für das Personal aufgrund unbesetzter Stellen, Einsparungen bei den Prüfungs- und Beratungskosten sowie geringere Aufwendungen für stadtinterne Leistungen und für die Deponie.

    Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.
     

 

Ergebnisrechnung

Abweichung

 

nach dem Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

 

-in €-

-in €-

-in €-

in v.H.

Ordentliche Erträge

39.604.800,00

38.966.833,51

-637.966,49

-1,6

Ordentliche Aufwendungen

40.005.900,00

38.088.502,31

-1.917.397,69

-4,8

Ordentliches Ergebnis
Jahresüberschuss (+)/
Jahresfehlbetrag (-)

-401.100,00

878.331,20

1.279.431,20

über 100

Außerordentliche Erträge

0,00

61.749,48

61.749,48

--

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

3,00

3,00

--

Außerordentliches Ergebnis

0,00

61.746,48

61.746,48

--

Jahresergebnis
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

-401.100,00

940.077,68

1.341.177,68

über 100

 

Der Fehlbetrag im neutralen Bereich wird der Sonstigen Rücklage entnommen, da keine Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses oder des außerordentlichen Ergebnisses mehr vorhanden sind.


In der Finanzrechnung hat sich im Jahr 2022 eine Erhöhung des Finanzmittel­bestandes um 14.482.505,61 € auf 20.505.558,27 € ergeben. Die Abweichung zur Planung (Verringerung um rund 5,8 Mio. €) ist sehr hoch. Die setzt sich daraus zusammen, dass für die geplanten Maßnahmen zur Deponierekultivierung weniger Mittel abgeflossen sind als geplant (rund 1,9 Mio. €) und weniger Mittel ausgeliehen worden und aus Ausleihungen zurückgezahlt worden sind, was in der Summe aus Ein- und Auszahlungen zu einem um rd. 15,5 Mio. € geringeren Mittelabfluss geführt hat. Hinzu kommt, dass es aufgrund der geringeren Aufwendungen in der Ergebnisrechnung auch zu geringeren Auszahlungen gekommen ist.


Eine zusammenfassende Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.
 

 

Finanzrechnung

Abweichungen

nach dem

Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

-in €-

-in €-

-in €-

in v.H.

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

-503.700,00

4.205.852,39

4.709.552,39

über 100

Saldo aus Investitionstätigkeit

-5.226.000,00

10.328.021,22

15.554.021,22

über 100

Finanzmittel-Überschuss/

-Fehlbetrag

-5.729.700,00

14.533.873,61

20.263.573,61

über 100

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

-51.400,00

-51.368,00

32,00

0,1

Finanzmittelveränderung

-5.781.100,00

14.482.505,61

20.263.605,61

über 100

Saldo aus haushalts- unwirksamen Vorgängen

0,00

0,00

0,00

--

Finanzmittelveränderung (inkl. haushaltsunwirksame Vorgänge)

-5.781.100,00

-14.482.505,61

20.263.605,61

über 100

 

 

  1.                        Schlussbemerkungen

 

  1.          Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Braunschweig wurde vom Oberbürgermeister am 26. Januar 2026 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG festgestellt.
     
  2.          Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2022 der Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement wurde vom Stadtrat Herlitschke am 19. April 2024 festgestellt
     
  3.          Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2022 der Sonderrechnung Stadtentwässerung wurde vom Ersten Stadtrat Geiger am 23. Juni 2025 festgestellt.
     

Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2022 der Sonderrechnung Abfallwirtschaft wurde vom Ersten Stadtrat Geiger am 23. Juni 2025 festgestellt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.06.2026 - Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben - geändert beschlossen

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10.06.2026 - Ausschuss für Planung und Hochbau - zur Kenntnis genommen

Erweitern

11.06.2026 - Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung - ungeändert beschlossen

Erläuterungen und Hinweise