Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-29029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Struktur-Förderung

Braunschweig GmbH werden angewiesen, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung

für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
 

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Sachverhalt

Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten

Unterlagen zum Jahresabschluss 2025 der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB)

Bezuggenommen (siehe Drucksache 26-29028).

 

Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt

gemäß § 11 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der SFB der Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SFB

herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der

Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der

Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA).

 


 

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11.06.2026 - Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung - ungeändert beschlossen

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