Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-29031

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Grundstücksgesellschaft

Braunschweig mbH wird angewiesen, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das

Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
 

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Sachverhalt

Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten

Unterlagen zum Jahresabschluss 2025 der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH

(GGB) Bezug genommen (siehe Drucksache 26-29030).

 

Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt

gemäß § 11 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der GGB der

Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der

GGB herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1

Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung

entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.


 

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11.06.2026 - Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung - ungeändert beschlossen

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