Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-29117

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH werden angewiesen, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.


 

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Sachverhalt

Zur grundsätzlichen Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die Beschlussvorlage zum Jahresabschluss 2025 des Städtischen Klinikums Braunschweig (skbs) verwiesen (siehe hierzu DS 26-29100).

 

Der Aufsichtsrat des skbs hat in seiner Sitzung am 6. Mai 2026 der Gesellschafterversammlung empfohlen, die Entscheidung über die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2025 auf den Gremienlauf im dritten Quartal 2026 zu vertagen. Die Aufarbeitung der Bewirtschaftung des Baubudgets durch die Geschäftsführung dauert an (sog. Budgetanalyse). Die Erkenntnisse aus dieser Budgetanalyse sollen bei der Entscheidung über die Entlastung berücksichtigt werden. Auf die entsprechende Vorgehensweise für den Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2024 wird verwiesen (siehe hierzu DS 25-26075-02).

 

Die Entlastung des Aufsichtsrates obliegt gemäß § 15 Nr. 13 des Gesellschaftsvertrages des skbs der Gesellschafterversammlung. Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung des skbs herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Nr. 1 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA).

 


 

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11.06.2026 - Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung - ungeändert beschlossen

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