Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 26-29062

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Baustellenfonds der Stadt Braunschweig unverzüglich wieder einzuführen und ein entsprechendes Förderkonzept vorzulegen.

2. Zur Überbrückung bis zur formellen Einrichtung des Fonds werden sofortige Soforthilfen für nachweislich durch Baustellen geschädigte Unternehmen, Gastronomiebetriebe und Einzelhandelsgeschäfte bereitgestellt.

3. Die Verwaltung wird gebeten, die Antragsvoraussetzungen, Förderhöhen und das Antragsverfahren transparent, unbürokratisch und für die betroffenen Betriebe niedrigschwellig zu gestalten.

4. Für den Baustellenfonds werden im laufenden Haushalt entsprechende Mittel bereitgestellt bzw. eine überplanmäßige Ausgabe durch den Rat der Stadt Braunschweig genehmigt. 

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Sachverhalt

Die Stadt Braunschweig verfügt über eine Vielzahl gleichzeitig laufender Baustellen, die erhebliche Einschränkungen für Erreichbarkeit, Kundenfrequenz und wirtschaftliche Aktivität in innenstadtnahen Bereichen verursachen. Betroffen sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, Einzelhandelsgeschäfte und Gastronomiebetriebe, die in besonderer Weise auf Laufkundschaft und eine uneingeschränkte Zugänglichkeit angewiesen sind.

Der in der Vergangenheit bestehende Baustellenfonds der Stadt Braunschweig war ein Instrument um wirtschaftliche Härten abzufedern und die Existenz von Betrieben zu sichern. Die IHK und die Handwerkskammer verwiesen auf Braunschweig als „erfolgreiches Praxisbeispiel" – das Braunschweiger Modell war so überzeugend, dass andere Kommunen es aktiv nachgefragt haben. Die Einstellung des Baustellenfonds hat eine Schutzlücke hinterlassen, die sich nunmehr in einer Welle von Umsatzeinbrüchen, Betriebsaufgaben und wirtschaftlichem Strukturverlust in betroffenen Stadtquartieren niederschlägt.

Die Situation ist aus mehreren Gründen dringend:

Betroffene Betriebe erleiden teils existenzbedrohende Umsatzrückgänge ohne eigenes Verschulden. Baustellen dauern häufig Monate oder Jahre – ein Zeitraum, der für viele Unternehmen ohne Unterstützung nicht überbrückbar ist. Der Verlust auch kleiner etablierter Unternehmen bedeutet auch den Verlust von Arbeitsplätzen, Ausbildungsplätzen und lebendiger Stadtstruktur.

Die Wiedereinführung des Baustellenfonds ist keine freiwillige Mehrleistung, sondern eine gesamtstädtische Verantwortung gegenüber denjenigen Unternehmen, die durch öffentliche Baumaßnahmen in ihrer wirtschaftlichen Existenz beeinträchtigt werden. 

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Beschlüsse

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04.06.2026 - Wirtschaftsausschuss - zur Kenntnis genommen

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