Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 26-29097
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneute Änderung der Parkgebührenordnung - kostenfreies Parken auf dem Wallring und an Samstagen, Einführung einer „Brötchentaste"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Vorberatung
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09.06.2026
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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11.06.2026
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, eine erneute Änderung der Gebührenordnung für das Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Stadt Braunschweig (ParkGO, zuletzt geändert mit der zweiten Satzung in der Ratssitzung am 04.11.2025, DS.-Nr. 25-26543) zu erarbeiten und dem Rat in seiner nächsten Sitzung zum Satzungsbeschluss vorzulegen. Folgende Punkte sollen geändert werden:
- dauerhaft kostenfreies Parken in der Parkgebührenzone I b (Wallring)
- kostenloses Parken an Samstagen in den Parkgebührenzonen I a und II
- kostenloses Parken in den ersten 15 Minuten (sogenannte Brötchentaste) in den Parkgebührenzonen I a und II
Sachverhalt
Die Fragen wie, wo und vor allem mit welchen Kosten das Parken in unserer Stadt organisiert wird, haben bereits mehrfach zu intensiven und oftmals sehr emotionalen Diskussionen geführt – und das nicht nur im Rat und seinen Ausschüssen, sondern auch in der Öffentlichkeit.
Die Anzahl der Parkplätze in der Braunschweiger Innenstadt und ihre Erreichbarkeit haben unmittelbaren Einfluss auf die Attraktivität der Innenstadt. Diese Attraktivität bezieht sich nicht nur auf Gäste unseres vielfältigen Kulturangebots und potenzielle Kunden der hier ansässigen Betriebe, Patienten von Arztpraxen oder Besucher von Kanzleien, sondern selbstverständlich auch auf die Menschen, die in der Innenstadt arbeiten. Innenstädte stehen deutschlandweit vor tiefgreifenden Veränderungen und großen Herausforderungen. Die Kommune kann dabei nur in wenigen Bereichen aktiv steuernd eingreifen – in Braunschweig beispielsweise durch die Etablierung des Hauses der Musik in der direkten Innenstadt. Durch eine passende Parkgebührenordnung können wir jedoch Rahmenbedingungen schaffen, die sowohl die Erreichbarkeit der Innenstadt verbessern als auch ihre Attraktivität als Einkaufs-, Arbeits- und Begegnungsort für alle Generationen stärken.
Bereits bei der Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens innerhalb der Okerumflut (beschlossen in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben am 08.11.2022, DS.-Nr. 22-19665) und der daraus resultierenden Neufassung der Gebührenordnung (beschlossen in der Ratssitzung am 20.12.2022, DS.-Nr. 22-19222) wurde von unterschiedlichen Fraktionen auf mögliche negative Folgen hingewiesen. So warf die BIBS-Fraktion in ihrem Änderungsantrag (DS.-Nr. 22-19995) die Frage auf, wie sich der Parkdruck in den angrenzenden, stark verdichteten Gebieten des Östlichen und Westlichen Ringgebiets entwickeln würde. Wörtlich heißt es dort: „Durch die Einführung der Gebührenpflicht für alle Parkplätze der Innenstadt wird sich diese ohnehin angespannte Parksituation […] der umliegenden Straßen noch weiter verschlechtern, da zu erwarten ist, dass zukünftig noch mehr Menschen […] zum Parken auf die außerhalb des Okerumflutgrabens angrenzenden Straßen ausweichen werden“. Auch die Fraktionen von CDU und FDP sahen mit ihrem Änderungsantrag (22-19222-02) eine Verschärfung der Situation für die umliegenden Gebiete voraus – diese Einschätzungen haben sich nach Auffassung vieler Betroffener inzwischen bestätigt.
In der Folge des bereits angesprochenen Beschlusses aus dem Dezember 2022 hat die Verwaltung inzwischen zwei Änderungssatzungen vorgelegt, um auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren. So wurde mit der ersten Änderung die Einführung eines 24-Stunden-Parkscheins (DS.-Nr. 24-23289, wie von CDU und FDP bereits 2022 gefordert) beschlossen und dies mit der zweiten Änderung zusätzlich um ein Wochen- bzw. Monatsticket (DS.‑Nr. 25-26453, ebenfalls wie von CDU und FDP bereits 2022 gefordert) ergänzt. Dennoch bleibt festzustellen, dass die kostenpflichtigen Parkplätze am Wallring (Parkzone I b) durchgängig nur wenig ausgelastet sind. Gleichzeitig berichten Anwohnerinnen und Anwohner aus den umliegenden Bereichen über einen spürbar gestiegenen Parkdruck. Der Entfall der Parkgebühren am Wallring würde daher zum einen für eine Entlastung in den angrenzenden Gebieten sorgen und zum anderen zur Steigerung der Attraktivität unserer Innenstadt beitragen. In einem aktuellen Artikel der Braunschweiger Zeitung wird deshalb auch Olaf Jaeschke, Vorsitzender des Arbeitsausschusses Innenstadt (AAI), dahingehend zitiert, dass alles, was Menschen in die Stadt bringe, positiv sei.
Deshalb sollte an dieser Stelle die bisherige Regelung nicht nur schrittweise angepasst, sondern grundlegend neu bewertet werden. Mit der Streichung der Parkgebühren am Wallring würde ein klares und eindeutiges Signal für eine pragmatische und ausgewogene Verkehrspolitik gesetzt werden.
Positiv für die Innenstadt ist ebenfalls der Vorschlag, das Parken an Samstagen kostenlos zu stellen. Vorbild ist hier unsere Partnerstadt Magdeburg, die im Jahr 2025 an allen Adventssamstagen zwischen 12.00 und 20.00 Uhr ein kostenfreies Parken in der Innenstadt ermöglicht hat. Diese Maßnahme diente nach eigenem Bekunden der Stärkung der Innenstadt und damit der Unterstützung des lokalen Handels. Gleichzeitig wurde sie offensiv beworben – auch in unserer Region.
Zahlreiche Rückmeldungen bezüglich der Parkgebühren zeigen zudem, dass bereits die Einführung einer sogenannten Brötchentaste – also dem kostenfreien Parken in den ersten 15 Minuten – zu einer Verbesserung beitragen kann. Gerade ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen sind bei Arztterminen häufig darauf angewiesen, gebracht und wieder abgeholt zu werden. Für viele von ihnen sind der ÖPNV oder das Fahrrad keine praktikable Alternative, gleichzeitig liegen Parkhäuser oftmals nicht in unmittelbarer Nähe. Zudem lassen sich Abholzeiten nicht immer exakt planen, sodass es zu geringfügigen Wartezeiten kommen kann. Mit der Einführung einer Brötchentaste kann daher mit vergleichsweise geringem Aufwand ein spürbarer praktischer Nutzen geschaffen werden.
Kontinuierlich wurde uns bei ähnlich gelagerten Vorschlägen entgegengehalten, dass die in den Parkhäusern zur Verfügung stehenden Plätze im Regelfall nicht vollständig ausgelastet seien – sicherlich wird dieses Argument auch gegen die vorliegenden Vorschläge angeführt werden. Dennoch bleibt festzuhalten, dass es viele Menschen gibt, die aus unterschiedlichen Gründen nicht ins Parkhaus fahren können oder wollen. Sei es beispielsweise aufgrund körperlicher Einschränkungen, weil Stellplätze zu klein dimensioniert sind oder schlicht wegen eines mangelnden Sicherheitsgefühls in Parkhäusern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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470,8 kB
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