Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 26-28836-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Weitere Maßnahmen zur Unterstützung wohnungsloser Personen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
02.06.2026
|
Sachverhalt
Zur Anfrage von Die FRAKTION.BS [DS-26-28836] vom 20. April 2026 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Die Verwaltung kennt nicht alle Gründe der freien Träger. Grundsätzlich ist es möglich, dass keine Zuständigkeit mehr besteht oder die Personen in ihrem Verhalten Besonderheiten aufweisen, die im Zusammenleben zu Problemen führen, sodass der Verbleib nicht möglich ist. Auch haben Einrichtungen Regeln, die eingehalten werden müssen, z. B. Verbot von Alkoholkonsum. Weiterhin können auch Straftaten zum Ausschluss führen.
Die Jugendhilfe endet grundsätzlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Sie kann bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres verlängert werden, wenn die Betroffenen das möchten und bereit sind, Regeln einzuhalten und mitzuarbeiten. Ansonsten müssen sie mit Vollendung des 18. Lebensjahres die Einrichtung verlassen und werden als Obdachlose von der Verwaltung untergebracht, sofern sich für sie keine andere Lösung findet.
Zu Frage 2:
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass es schwierig ist, Haustiere zu integrieren. Der Schutz der Mitbewohner:innen sowie des Personals hat oberste Priorität. Das Wohlergehen der Tiere muss dabei ebenfalls berücksichtigt werden. Leider ist es schon vorgekommen, dass Haustiere über längere Zeiträume allein in einem Zimmer waren oder von den Besitzer:innen nicht ausreichend versorgt wurden. Die Stadtverwaltung arbeitet an der Entwicklung alternativer Unterkunftsformen, bei denen die Tierhaltung nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist. Im Einzelfall wird die Tierhaltung auch bereits jetzt geduldet.
Zu Frage 3:
Die Stadt Braunschweig betreibt mehrere Einrichtungen zur Unterbringung von obdachlosen Menschen im gesamten Stadtgebiet. Neben den zentralen und dezentralen Einrichtungen für Männer existieren dezentrale Standorte, die ausschließlich zur Unterbringung von Frauen, Paaren und Familien vorgesehen sind. Die dezentralen Unterkünfte dienen als Wohngemeinschaften. Bei der Unterbringung wird neben der selbstverständlich geschlechtergetrennten Unterbringung versucht, kulturelle und religiöse Unterschiede zu berücksichtigen. Eine separate Unterbringung suchtkranker Menschen ist aus therapeutischen Gesichtspunkten nicht ratsam und angesichts der Vielzahl an Personen mit einer entsprechenden Problematik auch nicht umsetzbar.
