Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-29088

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, im Jahr 2026 und 2027 Konzernkredite zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen der Braunschweiger Verkehrs-GmbH in Höhe von bis zu 60,06 Mio. EUR gem. § 121 a NKomVG aufzunehmen und weiterzuleiten.

 

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Sachverhalt

 

Mit Ratsbeschluss vom 9. Dezember 2025 (DS 25-26859) wurde die Verwaltung ermächtigt, Konzernkredite zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) in Höhe von bis zu 33,46 Mio. EUR gem. § 121a NKomVG aufzunehmen und weiterzuleiten. Davon war für 2026 ein Betrag in Höhe von 10,5 Mio. EUR zur Finanzierung von zwölf Stadtbahnen vorgesehen. Beträge für die Folgejahre waren bisher nicht beantragt.

Inzwischen steht das Ausschreibungsverfahren für die Ersatzbeschaffung der Stadtbahnen vor dem Abschluss und die BSVG hat mitgeteilt, dass die Stadtbahnen (inkl. eines Ersatzteil-Pakets) mit einem Volumen in Höhe von bis zu 71,6 Mio. EUR beschafft werden sollen. Die Auftragsvergabe soll dieses Jahr erfolgen. Dafür werden Fördermittel in Höhe von rund 34,5 Mio. EUR erwartet, sodass ein Fremdfinanzierungsbedarf in Höhe von rund 37,1 Mio. EUR besteht. Zur Deckung dieses Fremdfinanzierungsbedarfs ist die Aufnahme eines Kredits im zweiten Halbjahr 2026 beabsichtigt. Die Auszahlung ist in mehreren Tranchen vorgesehen, die sich voraussichtlich auf folgende Jahre verteilen:

- 2026: 10,5 Mio. EUR
- 2027: 12,0 Mio. EUR
- 2029:   1,0 Mio. EUR
- 2030: 13,6 Mio. EUR

Das Darlehen soll eine Laufzeit von 34 Jahren haben. Die erste Tilgungsleistung ist nach der Vollauszahlung für das Jahr 2030 vorgesehen und wird der Abschreibungsrate der Stadtbahnen entsprechen.

 

Zusätzlich zu der bereits beschlossenen Ermächtigung zu Kreditaufnahmen in Höhe von 33,46 Mio. EUR ist daher ein Betrag in Höhe von 26,6 Mio. EUR erforderlich, um den vollständigen Bedarf abzudecken.

Die BSVG hat dargelegt, dass es im Zeitraum von 2026 bis 2030 zu einem entsprechenden Mittelabfluss zur Finanzierung von zwölf Stadtbahnen kommen wird und damit die Kreditaufnahme im Laufe dieses Jahres erforderlich sein wird.

Die Wirtschaftsplanung berücksichtigt die pünktliche Zahlung der Zins- und Tilgungsleistungen. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die BSVG ihre Verpflichtungen der Stadt gegenüber nicht nachkommen könnte.

Hinsichtlich der Prüfung der weiteren rechtlichen Voraussetzungen des § 121a Abs. 1 NKomVG haben sich seit dem Ratsbeschluss vom 9. Dezember 2025 (DS 25-26859) keine Änderungen ergeben.

Die Kreditwürdigkeit der BSVG wird weiterhin als gegeben angesehen. 

Die Prüfung der wirtschaftlichen Lage hat ergeben, dass die BSVG ihre Verpflichtungen aus dem nach § 121 a Sätze 2 und 3 NKomVG zu schließendem Vertrag erfüllen wird. Das entsprechende Vertragsmuster ist als Anlage 1 beigefügt. Die Kredite werden zu jeweils individuell festgelegten, EU-beihilferechtskonformen Konditionen an die Gesellschaft weitergeleitet.

Im Anschluss an den Ratsbeschluss ist ein Anzeigeverfahren bei der Kommunalaufsicht zu durchlaufen.

Derzeit ist noch nicht absehbar, ob die von der BSVG geplanten investiven Mittelbedarfe, die im Laufe des Jahres 2026 über Kreditaufnahmen gedeckt werden sollen, vollständig bis Ende 2026 entstehen werden. Dies hängt unter anderem vom Fortschritt der Maßnahmen sowie der Rechnungslegung durch die Auftragnehmer ab. Aus diesem Grunde sollen nicht abgerufene Mittel aus den Kreditermächtigungen 2026 im Jahr 2027 in Anspruch genommen werden können.

Der Beschluss bezieht sich daher auf die Jahre 2026 und 2027.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.06.2026 - Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung - ungeändert beschlossen

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