Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-29098

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Vertreter und Vertreterinnen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der

Braunschweig Stadtmarketing GmbH werden angewiesen folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1. Der Nachtragswirtschaftsplan 2026 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 2. Juni   
    2026 gebilligten Fassung wird festgestellt.

 

2. Die unter Ziffer 2 genannten Änderungen des Gesellschaftsvertrages werden -    
    vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung -
    beschlossen.
 

Reduzieren

Sachverhalt

Zu 1.:
 

Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Braunschweig Stadtmarketing

GmbH (BSM).

 

Gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages der BSM ist für jedes Geschäftsjahr ein

Wirtschaftsplan aufzustellen. Zeigen sich im laufenden Geschäftsjahr erhebliche Abweichungen von der Planung, ist ein Nachtragswirtschaftsplan aufzustellen.

Die Feststellung des Wirtschaftsplanes bzw. Nachtragswirtschaftsplanes obliegt nach § 13 Abs. 1 lit. b) der Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der

BSM herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gem. § 6 Ziffer 1 lit. a) der

Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der

Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der BSM hat dem Nachtragswirtschaftsplan 2026 in der in der Anlage vorgelegten Fassung in seiner Sitzung am 2. Juni 2026 zugestimmt und der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Der nun vorgelegte Nachtragswirtschaftsplan 2026 weist bei Gesamtaufwendungen in Höhe von 10.316.400 € (originärer Plan: 9.075.500 €) und Gesamterträgen von 4.791.150 € (4.447.150 €) einen Jahresfehlbetrag von 5.525.250 € (4.628.250 €) aus. Hiervon sollen seitens der BSM 585.379 € (423.379 €) aus der eigenen noch vorhandene Kapitalrücklage ausgeglichen werden, sodass ein Einlage-, resp. Zuschussbedarf von 4.939.871 € (4.204.871 €) verbleibt, der von der Stadt zu leisten ist. Es ist somit ein Mehrbedarf in Höhe von 735 T€ notwendig (s. u.).

 

 

Der Rat der Stadt Braunschweig hatte in seiner Sitzung am 19. September 2023 den Beschluss gefasst, dass (im Falle einer erfolgreichen Bewerbung) im Jahr 2026 in Braunschweig der „Tag der Niedersachsen“ stattfindet (DS 23-21864); siehe hierzu im Weiteren die Mitteilungen für den Wirtschaftsausschuss am 2. September 2025 (DS 25-26352 (und am 4. Juni 2026 (DS 26-29085)).

 

Kurzfristig ergaben sich erhebliche zusätzliche Anforderungen beim Zufahrtsschutz, Sicherheits- und Sanitätsdienst, die zu massiven Kostenerhöhungen führen und nur zum Teil durch erhöhte Sponsoreneinnahmen kompensiert werden können (siehe Zeile Materialaufwand). Daneben sind allgemeine Preissteigerungen sowie höhere Personalkosten zu verzeichnen.

 

Aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Verpflichtung des § 17 Gesellschaftsvertrag (s. o.) und der Festlegung der höheren Einlage der Stadt (in Verzahnung mit einer Anpassung des Gesellschaftsvertrages) sowie der Darstellung der höheren Entnahme aus der vorhandenen Kapitalrücklage wird daher ein Nachtragswirtschaftsplan vorgelegt.

 

Zu 2.:

 

Änderungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen gem. § 13 Abs. 1 lit. a) eines Beschlusses

der Gesellschafterversammlung der BSM.

 

Gemäß § 6 Ziffer 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung

wurde die Zuständigkeit auch hierfür für die Dauer der laufenden Wahlperiode auf den FPDA

übertragen.

 

§ 5 Abs. 3 bis 5 des Gesellschaftsvertrages der BSM regeln u. a. die Höhe der

Festbetragseinlage.

 

Es ist eine Anpassung der Festbetragseinlage auf 4.765.470 € erforderlich. Für die Monate Juli bis Dezember 2026 ist dementsprechend eine Veränderung der Höhe der monatlichen Einlage der Stadt vorzunehmen. Die variable Einlage (174.400 €) bleibt unverändert.

 

 

Ergänzend wird der Rat voraussichtlich in seiner Sitzung am 30. Juni 2026 einen Beschluss zum überplanmäßigen Bedarf fassen (DS 26-29090). Die überplanmäßige Mittelbereitstellung ist erforderlich, um die entsprechenden Einlagen leisten zu können. Daher steht der Beschluss unter einem entsprechenden Vorbehalt.

 

Als Anlage ist der Nachtragswirtschaftsplan 2026 der Gesellschaft beigefügt.

 

 

 

 

 


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

11.06.2026 - Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung - ungeändert beschlossen

Erläuterungen und Hinweise