Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 26-28699-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Umweltskandal des Fraunhofer-Instituts und der Stadt Braunschweig: Wald für angeblich dringend notwendigen Parkplatzbau seit drei Vegetationsperioden abgeholzt, aber es passiert nichts
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Winter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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zur Kenntnis
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04.06.2026
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Sachverhalt
Zum Zeitpunkt der vorbereitenden Maßnahmen Anfang 2024 konnte von den Beteiligten davon ausgegangen werden, dass die Antrags- und Bauunterlagen auf Grundlage eines bereits gefassten Beschlusses der Fraunhofer-Gesellschaft zeitnah eingereicht, geprüft und genehmigt werden können. Vor diesem Hintergrund wurde auch das entsprechende Zeitfenster für die Rodungs- und Vorbereitungsarbeiten gewählt. Die Planung orientierte sich an einem Projektablauf mit einem Beginn der Bauausführung im ersten Halbjahr 2024.
Projektverläufe sind dynamisch und nicht statisch, sodass es bei komplexen Bauvorhaben trotz sorgfältiger Planung zu Verzögerungen kommen kann. Zum damaligen Zeitpunkt sprach nichts gegen den geplanten Ablauf.
Im weiteren Verlauf der haushaltsrechtlichen Genehmigung der Vergabe der Bauleistungen und -ausführungen kam es zu nicht vorhersehbaren Verzögerungen, die in getakteten Bauabläufen leider zu Folgeverzögerungen in den geplanten Zeitfenstern führen. Die Verzögerungen resultierten unter anderem aus zusätzlichen Abstimmungsbedarfen, Anpassungen der Planung sowie externen Einflüssen wie Baupreissteigerungen. Einwendungen im Genehmigungsverfahren und Abstimmungen zur Erschließung haben den Zeitplan ebenso beeinflusst. Die Verzögerungen machten in Summe eine erneute Befassung des Fraunhofer-Ausschusses erforderlich, um die Projektgrundlagen, insbesondere das Budget, an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen.
Die Abstimmung zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt erfolgte dabei fortlaufend und koordiniert. Insbesondere die parallelen Kanalbauarbeiten, Leitungsverlegungen sowie die Sicherstellung von Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsdienste erforderten eine enge Koordination. Die verschiedenen Maßnahmen wurden aufeinander abgestimmt, auch wenn sich durch die Rahmenbedingungen wiederholt Anpassungen im Ablauf ergeben haben.
Wie bereits dargelegt, kann es bei komplexen, öffentlich finanzierten Bauvorhaben trotz sorgfältiger Planung zu Verzögerungen kommen. Rückblickend wären einzelne vorbereitende Maßnahmen unter den heute bekannten Rahmenbedingungen zeitlich anders eingeordnet worden.
Mit der inzwischen erteilten Genehmigung sind nun die Voraussetzungen geschaffen, die Baumaßnahme planmäßig umzusetzen und zügig voranzubringen.
Dies vorangestellt beantwortet die Verwaltung die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drs.-Nr. 26-28699-02) wie folgt:
zu a.)
Hierzu verweist die Verwaltung auf die Drs.-Nr. 24-24848-01 und 26-28699-01.
Die WKI wird im Sommer 2026 im Zuge ihrer geplanten Baumaßnahme die Kampfmittelsondierung ausführen. Der Baubeginn steht damit unmittelbar bevor.
zu b)
Die Verwaltung verweist auch hier auf die Drs-Nr. 24-24848-01 und 26-28699-01.
Die Aufgabe der städtischen Baukoordinierung besteht in der Abstimmung und Verzahnung von Bauvorhaben verschiedener Maßnahmenträger.
Die Koordinierung und enge Begleitung erfolgte für die parallellaufende Baumaßnahme auf städtischem Grund (Kanalbau der SE|BS in Wichernstraße und Bodelschwinghstr. und Leitungsverlegung durch die Braunschweiger Netz GmbH). Neben der Sicherstellung des Verkehrsflusses und der Begrenzung der Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner wird bei der kontinuierlichen Abstimmung zeitlich und räumlich benachbarter Maßnahmen mit allen Beteiligten insbesondere ein besonderes Augenmerk auf die Sicherstellung der Erreichbarkeit für Rettungsdienste und Feuerwehr gelegt.
Sämtliche Arbeiten auf dem Privatgelände des WKI, wie z. B. der dort geplante Kanalbau, die Verlegung von Stromleitungen sowie alle weiteren Arbeiten im Bereich des Riedenkamps betreffen ausschließlich das Projekt des WKI und befinden sich auf Privatgelände. Die dort geplanten Bauabläufe, Auftragsausschreibungen sowie deren Vergabe und Ausführungen liegen somit nicht in der Zuständigkeit der Stadtverwaltung und werden daher auch nicht durch das Baureferat koordiniert.
Im Rahmen der Teilbaugenehmigung für die Stellplatzanlagen vom 09.02.2024 ist die Genehmigung zur Umwandlung des Waldbestandes in eine andere Nutzungsart ergangen. Ab diesem Zeitpunkt war lt. Unterer Naturschutzbehörde ein Eingriff in den Waldbestand unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig. Eine Abwägung des Vorhabens mit dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung der Waldfunktionen erfolgt gemäß den waldrechtlichen Bestimmungen bereits im Verfahren zur Erteilung einer Waldumwandlungsgenehmigung. Aus diesem Grund war eine weitere Detailabwägung zur Terminierung der Baumfällungen von öffentlich-rechtlicher Seite nach Genehmigung der Waldumwandlung nicht erforderlich bzw. möglich.
zu c) Leitungsarbeiten
Wie bereits unter Punkt a) ausgeführt, betreffen sämtliche Arbeiten auf dem Gelände des WKI, wie z. B. der dort erforderliche Kanalbau, die Verlegung von Stromleitungen sowie alle weiteren Arbeiten im Bereich des Riedenkamps das Projekt des WKI und befinden sich auf Privatgelände. Die dort geplanten Bauabläufe, Auftragsausschreibungen sowie deren Vergabe und Ausführungen liegen somit nicht in der Zuständigkeit der Stadtverwaltung und werden daher auch nicht koordiniert. Es gibt lediglich einen Berührungspunkt bzgl. der aufrechtzuerhaltenden Erreichbarkeit für Rettungsdienste und Feuerwehr im Zuge der Kanalbaumaßnahme in der Wichernstraße seitens der SE|BS und der Gesamtmaßnahme des WKI auf dem Privatgelände.
zu c) Parken
Lt. Aussage vom WKI wurde die Fläche abgesperrt und gem. vorhandener Beschilderung die Nutzung des Privatgeländes untersagt; das Absperrband wurde von Dritten entfernt, so dass dort unerlaubt geparkt werden konnte.
Mit der Baugenehmigung der Technikumshalle B am 28.06.2024 (AZ 60.3/4472/2023) sind 85 notwendige Einstellplätze für das Fraunhofer-Institut genehmigt worden. Die Niedersächsische Bauordnung verlangt die Herstellung der erforderlichen Einstellplätze. Dementsprechend sind 80 Einstellplätze als Ersatz für die durch den Neubau entfallenden Parkplätze sowie fünf Einstellplätze für den durch die Technikumshalle neu entstehenden Bedarf gefordert und nachgewiesen worden.
Ein Mobilitätskonzept kann als Kompensation dienen, zu der ein Bauherr jedoch nicht seitens der Bauordnung angewiesen werden kann. Ob durch ein solches Konzept mehr als die Hälfte der notwendigen Einstellplätze wegfallen könnten, lässt sich nicht allgemein beantworten.
Die erwähnten 104 Einstellplätze östlich des Wendehammers vor dem Eingang des Fraunhofer-Instituts sind erstmalig am 09.01.1964 unter dem AZ 997/63 mit der Beantragung von drei Wohntürmen als Studentenwohnheime mit Clubhaus und Garagen – Bienroder Str. 54/54A genehmigt worden.
Das Flurstück 96/7 in der Flur 4 in der Gemarkung Bevenrode liegt im nördlichen Kurvenbereich der Hondelager Straße K 31, ungefähr gegenüber dem ehemaligen Sportplatz. Die Größe der Fläche für die Ersatzaufforstung beträgt 6.279 m² und die Ersatzbepflanzung wurde bereits im April 2026 erfolgreich abgeschlossen.
