Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 26-29045
Grunddaten
- Betreff:
-
Überprüfung Bewohnerparken im Parkgebiet 211 A
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Bau- und Wirtschaftsdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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Entscheidung
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04.06.2026
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Sachverhalt
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Entscheidung über die Einrichtung von Bewohnerparkplätzen um eine verkehrsplanerische Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde, deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgeht.
Sachverhalt
Ende Dezember 2025 wurden auf Anregung von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie des Stadtbezirksrates 51 Bewohnerparkplätze in der Halle- (18 von 116 Parkplätzen, 15%) und der Meißenstraße (33 von 93 Parkplätzen, 35%) eingerichtet. In einem Ortstermin am 03.03.2026 wurden die Regelungen mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den anwesend Vertretern des Stadtbezirksrates erneut erörtert. Die Verwaltung hatte den Eindruck, dass der überwiegende Teil der anwesenden Anwohner die mit dieser DS vorgelegte Anpassung der Bewohnerparkplätze befürwortet. Eine Überprüfung der Situation durch die Verwaltung als Grundlage für einen Beschluss de Stadtbezirksrates wurde erbeten.
Eine am 23.04.2026 durchgeführte anonymisierte Kennzeichenerhebung der parkenden Fahrzeuge ergab, dass sich der Parkdruck im Gesamtgebiet nicht wesentlich verändert hat und weiterhin leicht erhöht ist. Während der Parkdruck in den Bereichen mit Bewohnerparken leicht abgenommen (-7 Fahrzeuge in der Hallestraße zwischen Hausnummer 8-31, -5 Fahrzeuge in der Meißenstraße ggü. Pflegeheim) hat, oder stabil geblieben ist (+2 Fahrzeuge in der Meißenstraße Bereich Reihenhäuser), hat er in unbewirtschafteten Bereichen zugenommen (+22 Fahrzeuge in der Bautzenstraße). Das lässt darauf schließen, dass sich parkende Fahrzeuge von der Halle- und Meißenstraße in die Bautzenstraße verlagert haben.
Die Bewohnerparkplätze werden offenbar hauptsächlich durch Bewohnerinnen und Bewohner genutzt. Somit erzielt die Anordnung die gewünschte Wirkung. Gebietsfremde machen einen kleineren Anteil der Nutzer aus. Zu jeder erhobenen Uhrzeit standen in jeder Straße freie Parkplätze zur Verfügung. Allerdings standen diese für die Bewohner nicht immer in direkter Nähe zu den Wohngebäuden zur Verfügung. Es konnte ein Bereich mit erhöhter Auslastung auf Höhe der Bautzenstraße Nr. 37-44 festgestellt werden. Hier sieht die Verwaltung, auch wenn dies nicht zwingend erforderlich ist, eine Möglichkeit, im Sinne einer verbesserten Erreichbarkeit der Wohngebäude einen weiteren Abschnitt mit 19 Bewohnerparkplätzen (von gesamt 112 Parkplätzen, 16%) für den Bewohnerparkbereich 211A im Mischprinzip (nutzbar mit Parkscheibe zwischen 8 und 18 Uhr für 2 Stunden) einzurichten. Damit soll auch eine weitere Verlagerung gebietsfremder Dauerparker, denen etwas weitere Laufwege zuzumuten sind, in die weiter entfernte Dresdenstraße begünstigt werden. Dort stehen viele freie Parkplätze zur Verfügung.
Das zugrundeliegende Parkraum- und Verkehrskonzept des Quartiers aus den 60er Jahren sieht eine Nutzung der an die Wohngebäudeerschließung angrenzenden öffentlichen Parkraumplätze durch die Anwohnerinnen und Anwohner vor, da keine privaten Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen und eine nachträgliche Herstellung dieser baulich nicht möglich ist. Ein nennenswertes Aufkommen an Fremdparkern war zur Zeit der Errichtung des Quartiers nicht zu erwarten. Daher soll verhindert werden, dass gebietsfremde Besucher oder Mitarbeiter angrenzender Betriebe von deren privaten (ggf. kostenpflichtigen) Parkplätzen zu Lasten der Bewohner in den öffentlichen Raum des Wohnquartiers drängen und die Bewohner dann weitere Wege zurücklegen müssen..
