Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 26-28623-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Geiteldestraße: Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Pfarrgasse
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Bau- und Wirtschaftsdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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09.06.2026
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Sachverhalt
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben (AMTA) ergibt sich aus § 76 Abs. 3 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. h der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Erneuerung von Bushaltestellen um einen Beschluss über Planungen von Straßenbaumaßnahmen, für die der AMTA wegen der Überbezirklichkeit der Buslinien beschlusszuständig ist.
Anlass
Die Beschlussvorlage 26-28623 wurde im Stadtbezirksrat 222 geändert beschlossen:
"Der Planung und dem barrierefreien Umbau der Haltestelle „Pfarrgasse“ (beidseitig) gemäß Anlage 1 wird zugestimmt. Zusätzlich wird um Erhalt der Fußgängerfurt im Bereich des nördlichen Bussteigs gebeten und dass die Verwaltung Gespräche mit der Kirche und der Heimatpflege führt, damit das historische Bild durch den Neubau der geplanten Haltestellen nicht gestört wird."
Den Erhalt der Querungsmöglichkeit ("Fußgängerfurt") hatte die Verwaltung mit DS 26-28623-01 bereits bestätigt.
Bei der Beratung in der AMTA-Sitzung am 28.04.2026 wurde die Beschlussfassung zurückgestellt. Die Verwaltung wurde gebeten, einen weiteren Ortstermin mit dem Kirchenvorstand und dem Stadtbezirksrat 222 durchzuführen, um über Bedenken bezüglich der Auswirkungen auf das Ortsbild des neuen Standorts der nördlichen Haltestelle zu sprechen. Die südliche Haltestelle Pfarrgasse ist von den genannten Bedenken nicht betroffen und wird daher unverändert erneut vorgelegt.
Der Ortstermin fand am 12.05.2026 statt. Neben zahlreichen Mitgliedern des Stadtbezirksrats 222 waren auch der Kirchenvorstand, die Heimatpflege und der Behindertenbeirat vertreten. In dem Termin wurde die gute Vorstellung und Erläuterung des Projektes in der Stadtbezirksratssitzung am 21.04.2026 von anwesenden Mitgliedern des Stadtbezirksrats betont (anders als in der AMTA-Sitzung dargestellt).
Anschließend wurde vorgetragen, dass der vorgesehene neue Standort des nördlichen Bussteigs (Variante A) das Ortsbild in dem sensiblen Bereich unmittelbar am Kirchhügel beeinträchtige. Besonders wurde darauf hingewiesen, dass der neue Standort genau in einer der Sichtachsen liege, die für bildliche Darstellungen (historische wie heutige) des Kirchhügels von großer Bedeutung sind. Auch der Hinweis der Verwaltung, dass ein dezenter Wetterschutz, wie beispielsweise auch am stadtbildgestalterisch sensiblen Altstadtmarkt vorhanden, vorgesehen ist, verringerte die Bedenken nicht.
Es wurden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, den Konflikt zu lösen. Ein möglicher Verzicht auf eine Wartehalle an diesem Bussteig fand keine Zustimmung bei den Anwesenden, da dieser als eine Verringerung der Nutzungsqualität der Haltestelle zu sehen ist. Die Idee aus dem Stadtbezirksrat, den ursprünglichen Standort der Haltestelle in dieser Fahrtrichtung beizubehalten, musste aus planerischen Gründen von der Verwaltung abgelehnt werden: die für Barrierefreiheit und Förderfähigkeit der Maßnahme nötigen Maße der neuen Haltestelle sind am alten Standort nicht möglich, ohne die nahe Geitelder Friedenseiche zu fällen. Auch würde sich die Haltestelle unzulässig dicht am Kreuzungsbereich Geiteldestraße / Am Friedhof befinden und somit den Verkehrsfluss behindern.
Im Verlauf des Termins entstand die Idee, den nördlichen Bussteig östlich des Treppenaufgangs zu planen (Variante B). Aus Sicht von Kirchenvorstand und Heimatpflege ist dieser Standort zu befürworten, da er außerhalb der wichtigsten Sichtachsen liegt und daher eine geringere Beeinträchtigung darstellt. Es wurde angemerkt, dass im Falle der Umsetzung dieser Idee eine Bordabsenkung östlich der Haltestelle notwendig werde, um eine Querung der Straße zu ermöglichen.
Die Verwaltung hat, wie im Termin zugesagt, die Variante geprüft und in der Anlage 1 vergleichend zur bisherigen Planung (Variante A) dargestellt. Dabei gilt, dass auf der Nordseite entweder Variante A oder Variante B umgesetzt werden kann.
- Variante A
gegenüber der Ursprungsdrucksache unverändert.
- Variante B
Die Variante B entspricht dem in DS 26-28623 für Variante A beschriebenen grundsätzlichen Aufbau. Der Haltestellenbereich beginnt unmittelbar östlich der Treppenanlage und endet gegenüber der Grundstückszufahrt zu Geiteldestraße 39a. Östlich der Haltestelle ist eine Gehwegabsenkung vorgesehen.
Aus verkehrlicher Sicht hat die Variante B einen klaren Vorteil: sie liegt weiter vom Einmündungsbereich der Kreuzung Geiteldestraße / Am Friedhof entfernt als Variante A, beim Abbiegen von Norden Richtung Osten steht dadurch mehr Platz für die Schleppkurve größerer Fahrzeuge zur Verfügung.
Sowohl bei Variante A als auch B befindet sich die jeweilige Wartehalle auf dem Grundstück der Kirche. Da bei Variante B auch Teile des Wartebereichs auf dem Kirchengrundstück liegen, ist hier etwas mehr Grunderwerb erforderlich. Eine Reduzierung des geplanten Wartebereiches ist nicht möglich, da für die Förderfähigkeit der Maßnahme eine durchgehende Mindestbreite des Wartebereichs von 1,50 m vorzusehen ist. Die Fläche kann aus Platzgründen nicht zu Lasten der Fahrbahn hergestellt werden. Für die bei Variante A benötigte Fläche für die Wartehalle erforderliche Grunderwerb gab es seitens der Kirche positive Signale, so dass dieses auch für den Flächenbedarf bei Variante B vermutet wird. Die finale Klärung steht jedoch noch aus.
Ohne Grunderwerb bzw. Gestattung ist eine Umsetzung der Variante B nicht möglich. Im Gegensatz dazu wäre eine Umsetzung der Variante A ohne Grunderwerb mit Verzicht auf den Wetterschutz möglich und förderunschädlich.
Klimawirkungsprüfung
Gemäß DS 24-24424 handelt es sich bei dem geplanten barrierefreien Umbau der Bushaltestelle Pfarrgasse um ein klimaschutzrelevantes Thema. Die Check-Liste zur Klimawirkungsprüfung ist als Anlage 2 beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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31,8 kB
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