Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 26-29060-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur Anfrage von Horst-Dieter Steinert im Stadtbezirksrat 330 vom 22.Mai 2026 (26-29060) wird wie folgt Stellung genommen.

 

Wildschäden durch Schwarzwild im Bereich des Naturdenkmals Schlossberg wurden in den vergangenen Jahren mehrfach gemeldet und ihre Auswirkungen auf das Biotop durch die untere Naturschutzbehörde geprüft. Es ist aktuell davon auszugehen, dass die vorgefundenen Wildschweinschäden längerfristig gesehen keine negativen Auswirkungen auf die Flora und Fauna des Naturdenkmals und hier insbesondere auf den Sandmagerrasen haben werden. Das mosaikartige Vorkommen von offenen und bewachsenen Bodenflächen kann nach Auffassung der unteren Naturschutzbehörde stellenweise für die Artenvielfalt förderlich sein, weiterhin wird die Gehölzsukzession zurückgedrängt. Bislang sind aus naturschutzfachlicher Sicht somit keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Naturdenkmal erkennbar.

 

Die benannten Vorfälle waren der Verwaltung bisher noch nicht bekannt, allerdings gibt es regelmäßig Hinweise von Anliegern zu Schäden auf privaten Grundstücken in diesem Bereich. Grundsätzlich gehört es zu den jagdlichen Aufgaben der Hege und Pflege des Wildbestands im Revier und dem Schutz der Wälder Wild in ausreichendem Maße zu bejagen. Die erheblich höhere Jagdstrecke in den letzten beiden Jahren zeigt, dass auch die Jägerinnen und Jäger in den Revieren rund um Kralenriede dieser Verpflichtung nachkommen, so dass weitergehende Maßnahmen zum Beispiel die Anordnung der verstärkten Bejagung, nicht ergriffen werden müssen.

 

Schwankungen in den Populationen sind von einer Reihe von Faktoren abhängig, insbesondere von klimatischen Rahmenbedingungen und der Verfügbarkeit von Nahrungsquellen. Insoweit bleibt abzuwarten, wie sich die ungewohnt lange Kälteperiode in diesem Winter auf die Bestände auswirken wird.

 

Grundstücke in unmittelbarer Waldrandlage können unabhängig von der Populationsgröße je nach Nutzung und Bepflanzung ein attraktives Nahrungsangebot für Schwarzwild bedeuten. Daraus resultierenden Schäden kann am besten durch stabile Einfriedungen begegnet werden. Dies führt zum Bespiel dazu, dass es bisher auf der städtischen Sportanlage dort zu keinen Wildschäden gekommen ist.

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04.06.2026 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue - zur Kenntnis genommen

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