Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 26-29063-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Zur Anfrage der Gruppe BIBS/Robert Glogowski vom 22.05.2026 wird wie folgt Stellung genommen:


Baustellen im Stadtgebiet lassen sich auch bei umfangreicher Planung, Koordinierung und Abstimmung mit anderen Leitungsträgern oder weiteren Baumaßnahmen nie ohne Einschränkungen umsetzen. Dessen müssen sich alle Beteiligten bewusst sein, wenn eine Infrastruktur leistungsfähig erhalten werden soll.

Die Verwaltung trägt bereits in der Projektplanung und Ausführung engagiert dafür Sorge, die mit den Baumaßnahmen verbundenen Belastungen so gering wie möglich zu halten. Dafür ist sie regelmäßig mit den Anliegern im Gespräch, um auf die Bedürfnisse im Rahmen der Möglichkeiten zu reagieren. 

 

Es ist weder im Vorfeld noch während der Baumaßnahme ermittelbar, wie viele Betriebe im Umfeld der laufenden Maßnahmen tatsächlich von Umsatzeinbußen oder Erreichbarkeitseinschränkungen betroffen sind. Dieses ist unter anderem auch darin begründet, dass nicht alle Betriebe per se und gleichermaßen Einschränkungen durch Baumaßnahmen haben. So ist davon auszugehen, dass z. B. ein ausschließlich online tätiges Unternehmen keine Einschränkungen hat, im Gegensatz zu einem ausschließlich auf Laufkundschaft ausgerichteten Unternehmen.

 

Darüber hinaus lässt sich eine mittelbare Betroffenheit nicht valide und differenziert erfassen. Aufgrund der unterschiedlichen Branchenstrukturen, Betriebsmodelle, Kundenkreise sowie individuellen wirtschaftlichen Abhängigkeiten können keine belastbaren Aussagen darüber getroffen werden, welche Betriebe außerhalb des unmittelbaren Nahbereichs tatsächlich von Baumaßnahmen betroffen sind. Eine pauschale oder belastbare Aufschlüsselung nach unmittelbarer oder mittelbarer Betroffenheit ist daher ebenfalls nicht möglich.

 

Dieses vorangestellt beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Im Gewerberegister werden im Umfeld (bis zu 100 m) der Baumaßnahme Bültenweg insgesamt 185, im Umfeld der Baumaßnahme Helmstedter Straße 357 und im Bereich Hagenmarkt 406 Betriebe gemeldet.

 

Ob und inwieweit diese Gewerbe von der jeweiligen Baumaßnahme direkt oder indirekt betroffen sind, ist nicht ermittelbar (siehe oben).

 

Zu 2.:

Im Gewerberegister wurden im Umfeld (bis zu 100 m) der Baumaßnahme Bültenweg insgesamt 23, im Umfeld der Baumaßnahme Helmstedter Straße 19 und im Bereich Hagenmarkt 29 Betriebe abgemeldet. Da die Gründe für die Abmeldung von Betrieben sehr vielfältig sind und beispielsweise von Betriebsumzügen, Filialzusammenlegungen bis hin zur Betriebsaufgabe wegen Alters/fehlender Nachfolge reichen, ist ein Zusammenhang zu den Baumaßnahmen nicht herstellbar.

 

Dementgegen liegen der Verwaltung keine auf den Zeitraum bezogene Informationen zu Neugründungen und Gewerbeanmeldungen und keine Kenntnisse bezüglich der Wirtschaftsdaten der einzelnen Betriebe vor, so dass es nicht möglich ist, eine Bilanz von Gewerbean- und -abmeldungen zu ziehen. 

 

Der Verwaltung liegen keine Hinweise darüber vor, dass die Gewerbeentwicklung in den angefragten Bereichen besonders auffällig ist.

 

Zu 3.:

Baustellen im Stadtgebiet lassen sich auch bei umfangreicher Planung, Koordinierung und Abstimmung mit anderen Leitungsträgern oder weiteren Baumaßnahmen nie ohne Einschränkungen umsetzen. Dessen müssen sich alle Beteiligten bewusst sein, wenn eine Infrastruktur leistungsfähig erhalten werden soll.

 

Die Verwaltung verfolgt den Ansatz, die Betroffenen vor allem bei größeren Maßnahmen frühzeitig und fortlaufend über anstehende Baumaßnahmen zu informieren. Dies erfolgt auf unterschiedlichsten Wegen (öffentliche Drucksachen zur Planung mit Stadtbezirksräten als Multiplikatoren, Pressemitteilungen zum Tiefbauprogramm, Informationsveranstaltungen, Pressemitteilungen zu den konkreten Maßnahmen, Internetauftritte, Anliegerinformationen etc.). Ansatz ist hier, dass bei frühzeitiger und guter Kommunikation Anpassungen auf Seiten der Verwaltung, aber auch auf Seiten der Anlieger geprüft werden können. Dies wird die Einschränkungen nie aufheben können - aber sie zumindest verträglicher abwickeln lassen können. 

 

Die Richtlinie zum Baustellenfonds hat auch weiterhin Bestandskraft. Zum aktuellen Haushalt 2025/2026 hat der Rat der Stadt beschlossen, aufgrund einer sparsamen Haushaltsführung keine Mittel zur Verfügung zu stellen. Das Instrument eines Baustellenfonds ist in der Region nicht und bundesweit nur sehr vereinzelt etabliert. 

 

Für die in der Anfrage genannten Baumaßnahmen wurden folgende Unterstützungsmaßnahmen ergriffen:

 

Hagenmarkt

Das Anwohnerparken auf dem Parkplatz „Großer Hof“ wurde auf die Nutzung durch die Anwohnerinnen und Anwohner der Casparistraße mit Parkausweis erweitert. Sondernutzungsflächen (z. B. für Außengastronomie) wurden so lange wie im Bauablauf möglich aufrechterhalten. Sondernutzungsgebühren sind für den Zeitraum nicht angefallen. Die Erreichbarkeit der Geschäfte war und ist jederzeit – wenn auch mit Einschränkungen – gegeben. Das Stadtmarketing hat einem betroffenen Restaurant das Entgelt für die Nutzung der Freisitzfläche um 50 Prozent rabattiert. Zusätzlich unterstützt das Stadtmarketing die betroffenen Geschäfte und Restaurants bei der Bewerbung und macht verstärkt über Social Media auf sie aufmerksam.

 

Helmstedter Straße

Im Zuge der Baumaßnahme wurde ein Parkraummanagementkonzept eingerichtet, welches für die Einschränkungen während der Bautätigkeiten und den Hinweisen einiger Anlieger folgend optimiert wurde. So wurden für die Geschäfte und Praxen in der Helmstedter Straße jeweils Kurzzeitstellplätze in der Hochstraße, der Parkstraße und der Adolfstraße eingerichtet. Dadurch steht öffentlicher Parkraum im Umfeld der Geschäfte und Praxen zur Verfügung.

 

Die generelle Erreichbarkeit der Anlieger, Geschäfte und Praxen war und ist jederzeit – wenn auch mit Einschränkungen – gegeben.

 

Bültenweg

Die Erreichbarkeit der Betriebe war und ist jederzeit – wenn auch mit Einschränkungen – gegeben.

 

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