Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 26-29111

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, unter welchen Bedingungen welche „Schuki“-Angebote außerhalb von Schulen ergänzend zur KoGS erhalten werden können. Besonderes Augenmerk soll dabei auf die pädagogische Bedeutung der jeweiligen Einrichtung für Kinder mit besonderem Förderbedarf gelegt werden.

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Sachverhalt

Im Zuge der Einführung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung sollen die bisherigen Angebote der Schulkindbetreuung außerhalb der Schulen aufgegeben werden. Während das aus finanzieller Sicht sinnvoll erscheint, ist aus pädagogischer Sicht der Erhalt einzelner dieser Angebote sinnvoll, besonders für Kinder, die mit Schule Druck, übermäßigen Stress oder andere psychische Belastung verbinden.

Das Schuki-Haus in Gliesmarode ist eine solche Einrichtung und soll hier exemplarisch für die weiteren stehen. Die Einrichtung in kirchlicher Trägerschaft bietet den dort betreuten Kindern einen geschützten, strukturierten und verlässlichen Rahmen, der individuelle Förderung und stabile Beziehungsangebote ermöglicht. Das Team leistet wertvolle pädagogische Arbeit auf hohem Niveau. Wichtig ist zusätzlich die räumliche und personelle Abkopplung von der Schule selbst.

Für viele Kinder mit besonderem Förder- und Unterstützungsbedarf stellt der schulische Alltag eine große Herausforderung dar. Aufgrund eingeschränkter psychosozialer und kognitiver Ressourcen ist der Schulbesuch für sie häufig mit Frustrations- und Belastungserfahrungen verbunden. Gerade diese Kinder profitieren in besonderem Maße von einem räumlichen Wechsel im Nachmittagsbereich sowie von einem überschaubaren, beziehungsorientierten Betreuungssetting.

Der Wechsel aus dem Schulgebäude in den geschützten Rahmen des Gruppenhauses ermöglicht vielen Kindern erst die notwendige emotionale Entlastung, um sich auf das nachmittägliche Förderangebot einzulassen. Die räumliche Distanz zur Schule schafft damit häufig erst die Voraussetzung für kognitive Aufnahmefähigkeit und emotionale Stabilisierung im Nachmittagsbereich. Das externe Betreuungssetting übernimmt damit eine wichtige Funktion für Kinder, die im regulären Ganztagssystem nur begrenzt aufgefangen werden können.

Auch für Kinder, die in ihrer Schule Probleme mit Mobbing haben, wäre der zwingende Verbleib im schulischen Umfeld hochproblematisch. Um zumindest in der Nachmittagsbetreuung frei von den damit verbundenen psychischen Belastungen zu sein, sollten diese Kinder die Möglichkeit haben, an eine andere Einrichtung wechseln zu können.

Beim Wegfall solcher auch präventiv wirksamen Ausweichmöglichkeiten steht zu befürchten, dass Kinder nicht mehr aufgefangen werden und damit die Folgekosten im Bereich Jugendhilfe erheblich höher ausfallen, als der Erhalt der Einrichtung gewesen wäre.

Im Sinne der Prävention, der Wahlfreiheit und der Chancengerechtigkeit ist daher eine Prüfung des Erhalts zumindest einzelner Gruppen sinnvoll. 

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