Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 26-29139

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Berechtigt zum Erhalt der Ehrenamtskarte sind künftig auch ehrenamtlich Tätige, deren Aufwandsentschädigung oder anderweitige finanzielle Anerkennung nicht über den gesetzlich festgelegten steuerlichen Ehrenamtsfreibetrag oder über die gesetzlich festgelegte, steuerliche Übungsleiterpauschale hinausgeht.

Alle weiteren bisherigen Anforderungen für die Ehrenamtskarte bleiben bestehen. 

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Sachverhalt

Ehrenamtliches Engagement hält unsere Gesellschaft zusammen. Ob in Sport, Bildung, Politik, Kultur oder Sozialem: Ehrenamtliche tun viele wichtige Dinge, meistens unentgeltlich, manchmal für eine kleine Entschädigung.

Dieses ehrenamtliche Engagement zu würdigen, kann auf vielfältige Weise geschehen. Mit Preisverleihungen, Lob, Sichtbarkeit, Abbau von bürokratischen Hürden, oder auch mit der Ehrenamtskarte.

Aktuell soll Stadtteilheimatpflegern die Ehrenamtskarte aberkannt werden, weil ein Ratsbeschluss aus 2008 die Karte nur für Ehrenamtliche vorsieht, die nicht bezahlt werden (vgl. BZ vom 29.5.2026). Auch die niedersächsischen Regularien sehen das in diesem Wortlaut so vor. Allerdings bieten die Vorgaben des Landes einen Spielraum für die Kommunen, in dem diese den Begriff der Bezahlung selbst definieren können. Während in Braunschweig schon wenige Euro pro Monat ausreichen, um nicht mehr berechtigt zu sein, können in Hannover sogar Übungsleiter mit deutlich höheren Beträgen in den Genuss der Karte kommen.

Braunschweig sollte diesen Spielraum nutzen, um das Ehrenamt in der Stadt zu stärken und nicht nur den oben genannten Stadtteilheimatpflegern, sondern auch anderen Ehrenamtlichen auf diese Weise für ihr Engagement etwas zurückzugeben. Denn ohne sie wäre unsere Gesellschaft um einiges ärmer. 

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