Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 26-28741-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beleuchtung des Radwegs zwischen Rautheim und Südstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.06.2026
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Sachverhalt
Zur Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen vom 09.04.2026 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1:
Grundsätzlich besteht mit Ausnahme von Fußgängerüberwegen keine gesetzliche Beleuchtungspflicht für Verkehrswege. Die Errichtung einer Beleuchtungsanlage ist von diversen Faktoren abhängig. Neben den Verkehrsmengen, den Nutzerkreisen und der Topografie sind vor allem Konfliktpunkte relevant, z. B. bei kreuzenden Verkehrsströmen von MIV und IV.
Weiterhin wird bei der Planung einer Beleuchtungsanlage die Umgebung und die Einflüsse auf die Umgebung betrachtet. Wohnbebauung oder andere Quell- und Zielverkehre, sowie die Flora und Fauna sind hierbei wichtige Einflussfaktoren.
Zu 2:
Derzeit ist eine Beleuchtung nicht vorgesehen und befindet sich daher nicht in einem Planungsstatus.
Die Straße ist nicht als Schulweg ausgezeichnet und bietet darüber hinaus eine bauliche Trennung zwischen Fahrbahn und Geh-/ Radweg. Somit sind Konflikte nahezu ausgeschlossen.
Eine angrenzende Wohnbebauung ist ebenfalls nicht vorzufinden. Die Einflüsse auf die Flora und Fauna sprechen zudem gegen eine Beleuchtungsanlage.
Bei einem grundhaften Straßenausbau sowie der Umsetzung des B-Plans RA 29 Rautheim-Möncheberg wird die Situation neu bewertet.
