Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 26-28987-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsspiegel Hayerstraße / Geiteldestraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.06.2026
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Sachverhalt
Beschluss vom 28. Mai 2026 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NkomVG):
Der Stadtbezirksrat beschließt die Aufstellung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Hayerstraße.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung soll die Aufstellung eines Verkehrsspiegels nur in Ausnahmefällen erfolgen.
Nachteile sind beispielsweise, dass durch die Wölbung zum Betrachter das reale Bild verkleinert wird und dadurch die Größe, Geschwindigkeit und Entfernung eines PKWs schwer einzuschätzen sind. Des Weiteren sind Verkehrsspiegel durch Witterung wie Regen und Frost oft nicht nutzbar und werden oft verstellt und gelegentlich auch beschädigt, was zu einem erhöhten Unterhaltungsaufwand führen kann. In der Betrachtung der gesamten Eigenschaften ist festzustellen, dass die Nachteile überwiegen.
Ein Verkehrsspiegel würde auch im Bereich Hayerstraße/ Geiteldestraße eine falsche Sicherheit suggerieren und die Aufmerksamkeit der ausfahrenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer würde sich auf den Spiegel und nicht auf die Umgebung richten und daher abnehmen.
Im Zuge dessen wird auch auf die DS 23-20794-01 sowie die Vorschrift zum Einfahren und Ausfahren nach § 10 StVO verwiesen, in welcher eine Entschärfung der Verkehrssituation in dem in Rede stehenden Abschnitt seitens des Stadtbezirksrates angefragt wurde.
Diese besagt: „Wer aus [...], aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße [..] oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.“.
Demnach ist in der StVO klar vorgegeben, dass sich die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, welche aus der Hayerstraße ausfahren, grundsätzlich langsam aus der Straße raustasten müssen. Eine gute Sichtbeziehung in den westlichen Teil der Geiteldestraße ist gegeben, womit das Herausfahren bis zur Fahrbahnmitte aus der Hayerstraße kein Problem darstellt.
Aus den genannten Gründen kommt die Installation eines Verkehrsspiegels nicht in Betracht.
