Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 26-28714-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umleitung Ferdinandbrücke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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11.06.2026
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.06.2026
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Sachverhalt
Beschluss des Stadtbezirksrats 310 vom 21.04.2026 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Um die Fahrtzeiten zu reduzieren, beantragen wir Folgendes: Der Radweg auf der nördlichen Seite der Frankfurter Straße zwischen Europaplatz und Cammannstraße wird in beide Richtungen geöffnet. Ist der Radweg zu eng für diese Änderung, wird der Fußweg in westlicher Richtung zum gemeinsamen Fuß- und Radweg (VZ 240) und der bestehende Radweg wird ausschließlich in östlicher Richtung freigegeben."
Stellungnahme der Verwaltung:
- Zu Anregung 1:
Die Freigabe des nördlichen Radweges auf der Frankfurter Straße, zwischen Europaplatz und Cammannstraße in Gegenrichtung (Zwei-Richtungs-Radweg), ist aufgrund der vorhandenen Breite von ca. 1,65 m nicht zulässig. Lt. Verwaltungsvorschrift können Radwege nur im Ausnahmefall für den Verkehr in Gegenrichtung freigegeben werden und müssen eine Mindestbreite von 2,00 m aufweisen. (VwV-StVO zu § 2, zu Absatz 4 Satz 3 und 4, röm. II).
- Zu Anregung 2:
Bezüglich einer Freigabe des Gehweges Frankfurter Straße für den Radverkehr (gemeinsamer Geh- Radweg) in Fahrtrichtung Westen bestehen seitens der Verwaltung sicherheitstechnische Bedenken. Durch die vorhandene Breite des Gehweges von ca. 2,00 m an den Treppen sowie wegen des hohen Radverkehrsaufkommens würden Fußgängerinnen und Fußgänger Gefahrensituationen ausgesetzt und Unfallsituationen provoziert. Zusätzlich bilden die Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage sowie mehrere Hauszugänge, deren Treppenanlagen in den Gehweg hineinragen, Gefahrenstellen mit hohem Konfliktpotential.
Eine Freigabe des Gehweges für Radfahrerinnen und Radfahrer ist nur dann in Betracht zu ziehen, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgängerinnen und Fußgänger vertretbar ist (VwV-StVO zu Zeichen 240, I,). Auch dieses ist nach Ansicht der Verwaltung hier nicht gegeben.
Die gewohnten Routen des etwas weiträumigeren Alltagsradverkehrs (z.B. aus Richtung Westen) werden sich bereits im Bereich Johannes-Selenka-Platz auf die Hohetorbrücke verlagern, so dass sich die Bedeutung der Baustellenumfahrung über die ausgeschilderte Umleitung (West-Ost-Richtung) nach kurzer Zeit deutlich reduzieren wird.
