Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 26-29102-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratungsprozess und Transparenz bei der Verwendung der SVIK-Mittel für die Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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zur Kenntnis
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11.06.2026
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Sachverhalt
Im Rahmen des KfW-Kommunalpanels 2025 hat die Befragung des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) ergeben, dass für das Haushaltsjahr 2024 einen Investitionsrückstand in Kommunen von rd. 215,7 Mrd. Euro besteht. Der wahrgenommene Investitionsrückstand ist dabei um rd. 29,6 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität stellt der Bund den Bundesländern insgesamt 100 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur zur Verfügung, um u. a. die Defizite im Bereich der öffentlichen Infrastruktur zu beheben. Das Land Niedersachsen erhält hiervon einen Anteil in Höhe von rund 9,4 Milliarden Euro, von denen es 50 % (rund 4,7 Milliarden Euro) pauschal an die niedersächsischen Kommunen weiterleitet. Insofern wird deutlich, dass der kommunale Investitionsstau die durch das Sondervermögen für die Kommunen bereitgestellten Fördermittel deutlich übersteigt.
Die Administrierung der kommunalen Mittel soll in Niedersachsen auf Basis des Niedersächsischen Kommunalinfrastrukturfördergesetzes (NKomInfraFöG) erfolgen. Es handelt sich derzeit um einen Kabinettsentwurf, den die Landesregierung am 26.05.2026 zur Verbandsbeteiligung freigegeben hat. Nach erfolgter Anhörung u. a. der kommunalen Spitzenverbände wird der Gesetzentwurf in den Niedersächsischen Landtag eingebracht und durch diesen beschlossen. Für die Stadt Braunschweig würde sich nach dem Gesetzesentwurf ein voraussichtliches Budget in Höhe von 127.998.961 € ergeben. Etwaige Änderungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren können sich auf die Verteilung und Verwendung der Fördermittel auswirken.
Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf des NKomInfraFöG können Maßnahmen, die nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurden und bis zum 31. Dezember 2042 abgeschlossen sein werden, gefördert werden. Die Mittel aus dem zur Verfügung stehenden Budget müssen bis zum 31. Dezember 2036 durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) bewilligt worden sein. Bei einem linearen Abruf der Fördermittel ab dem Jahr 2027 bis Ende 2036 würde dies rd. 12,8 Millionen € pro Jahr bedeuten.
Der aktuelle Doppelhaushalt 2025/2026 sieht, einschließlich des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums, Investitionsauszahlungen von insgesamt rd. 1,5 Mrd. €, inklusive der Konzernfinanzierung, vor. Das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen beträgt rd. 301 Mio. € pro Jahr.
Dies voraus geschickt beantwortet die Verwaltung die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt (29-29102) vom 28.05.2026 wie folgt:
Zu Frage 1:
Sobald die von der Landesregierung vorgesehenen Förderbereiche und -voraussetzungen durch den Niedersächsischen Landtag bestätigt worden sind, wird die Verwaltung dem Rat der Stadt Braunschweig einen Vorschlag zur Verwendung der Mittel unterbreiten. Der Vorschlag wird die aktuelle Haushaltssituation berücksichtigen und im Haushaltsentwurf 2027/2028 abgebildet. Der Haushaltsentwurf soll Anfang Dezember 2026 veröffentlicht werden.
Zu Frage 2:
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2027/2028 erfolgt eine Vorberatung des Haushalts in den Fachausschüssen. Die Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder des Rates haben die Möglichkeit Anträge zum Haushalt zu stellen, sodass Prioritätensetzungen ermöglicht werden. Der Beschluss über den Doppelhaushalt 2027/2028 ist für Mitte März 2027 vorgesehen.
Zu Frage 3:
Die Verwaltung priorisiert unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des kommunalen Haushalts laufend die erforderlichen Investitionsmaßnahmen in die kommunale Infrastruktur. Hierbei wirkt der Rat im Rahmen seiner Etathoheit über den kommunalen Haushalt mit. Das städtische Investitionsprogramm hat in den vergangenen Haushaltsjahren trotz angespannter Finanzlage stets den Schwerpunkt im Bereich der Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen gesetzt.
