Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 26-29055-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenbesetzungsverfahren im Konzern Stadt BS und bei Tochterunternehmen - welche Regeln gelten?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT II - Personal-, Feuerwehr-, Ordnungs- und Digitalisierungsdezernat; DEZERNAT VII - Finanz- und Sportdezernat; DEZERNAT V - Sozial-, Schul-, Gesundheits- und Jugenddezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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zur Kenntnis
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11.06.2026
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Sachverhalt
Nach Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz haben die Stadt und ihre Eigengesellschaften ihre Personalauswahlverfahren nach dem Grundsatz der Bestenauslese zu führen, also nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu entscheiden. Daneben sind auch die Rechte aller Bewerberinnen und Bewerber auf ein ordnungsgemäßes und faires Verfahren zu achten. Diese verfassungsrechtlichen Anforderungen gelten unmittelbar und ohne weitere Festlegungen auch für die städtischen Gesellschaften (vgl. DS 26-29074-01).
Dies vorausgeschickt wird die Anfrage der AfD-Fraktion wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Im Konzern Stadt Braunschweig bestehen eine Vielzahl individueller "Compliance"-Regelungen, die sich die rechtlich selbständigen Gesellschaften in eigener Verantwortung gegeben haben. Die Art und der Umfang variieren in Abhängigkeit von Größe und Branche.
Hierzu zählen u.a. folgende Regelungen (wenn auch ggf. mit unterschiedlicher Bezeichnung):
- „Ethikguides“ (Regelungen zu Annahme von Geschenken und weiteren Vorteilsnahmen,
zu Antikorruption, Interessenkollisionen und Integrität, Umgang der Mitarbeitenden
untereinander und mit den Kundinnen und Kunden etc.,)
- Datenschutz, Verschwiegenheitspflichten
- Vergabe/Einkauf/Beschaffung
- Hinweisgeberschutzgesetz
- Führungsleitlinien
- Risikomanagementsysteme
- Nachhaltigkeit u. ä.
In der Kernverwaltung bestehen ebenfalls viele solcher Regelungen, die z.B. in der Allgemeinen Dienstanweisung, mehreren Besonderen Dienstanweisungen (Korruptionsprävention, Datenschutz, Vergabe etc.) sowie in weiteren Leitlinien (z.B. Führungsleitlinien) festgelegt sind. Für Stellenbesetzungsverfahren ist insbesondere der in der Anfrage genannte Leitfaden zu Stellenbesetzungen einschlägig.
Zu Frage 2 und 3:
Personalentscheidungen sowie die Konzeption und Durchführung von Schulungsmaßnahmen bei Mitarbeitenden der städtischen Gesellschaften werden von den jeweiligen Geschäftsführungen in eigener Zuständigkeit getroffen und verantwortet. Die Verwaltung geht davon aus, dass die maßgeblichen Regelungen in den Gesellschaften umgesetzt werden.
