Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-29132

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Annahme der Spende von Hilfsgütern aus dem Förderpaket „Paket Doppelkabine 26_3.2“ der GIZ im Wert von insgesamt ca. 75.000,00 € durch die Stadt Braunschweig 

(§ 111 Abs. 8 NKomVG) und der Schenkung an die Solidaritätspartnerstadt Bila Zerkwa/ Ukraine wird zugestimmt (kurzfristige Eigentumsübernahme).
 

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Sachverhalt

Im August 2022 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH beauftragt, deutsche Kommunen bei der Beschaffung von Sachgütern zu unterstützen. Unterstützt wird die GIZ in diesem Projekt durch den Deutschen Städtetag und die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global.

 

Die Stadt Braunschweig hat bereits in 2023, in 2024 und in 2025 an dem Projekt der GIZ teilgenommen und in 2023 das „Bauhofpaket“ bestehend aus einem Minibus Fiat Ducato, einen Radlader sowie einem weiteren Fahrzeug (Doppelkabine mit Ladefläche) sowie mehreren Paletten mit Werkzeug im Wert von ca. 130.000,00 € (siehe Ratsbeschluss vom 27.06.2023, Drucksache 23-21585) und in 2024 sowie 2025 jeweils das „Paket Mobilität“ bestehend aus einem Minibus mit Rollstuhlrampe im Wert von knapp 60.000,00 € (siehe Ratsbeschluss vom 11.06.2024, Drucksache 24-23807 und Ratsbeschluss vom 16.09.2025, Drucksache 25-26382) an die Partnerkommune Bila Zerkwa überführt.

 

Dabei hatte die GIZ zentral Hilfsgüter erworben und an die teilnehmenden Kommunen weitergeleitet, die dann wiederum die Hilfsgüter in die jeweilige ukrainische Partnerkommune transportiert haben. Die teilnehmenden deutschen Kommunen trugen dabei lediglich die Kosten für die Überführung in die Ukraine.

 

Eine Teilnahme der Stadt Braunschweig an der diesjährigen Förderrunde ist möglich und wurde bereits gegenüber der GIZ bekundet.

 

Die Hansestadt Lüneburg, die seit 2023 ebenfalls eine Solidaritätspartnerschaft mit Bila Zerkwa unterhält, hat ebenfalls eine Zusage durch die GIZ erhalten. Die Stadt Braunschweig und die Hansestadt Lüneburg beabsichtigen, die Förderpakete gemeinsam zu überführen.

 

Im Vorfeld wurde mit den Partnern in Bila Zerkwa besprochen, dass das Förderpaket „Paket Doppelkabine 26_3.2“ (siehe Anlage) wünschenswert sei. Bei dem Förderpaket handelt es sich um ein Doppelkabinen-Fahrzeug mit einer Werkzeugausstattung.

Die Beschaffung der Sachgüter über die GIZ wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung mehrere Monate dauern, so dass mit einer Auslieferung des Fahrzeugs Anfang 2027 zu rechnen ist.

 

Im Rahmen der Projektteilnahme überträgt die GIZ kurzfristig das Eigentum des Hilfsgutes unentgeltlich an die Stadt Braunschweig, die eigenverantwortlich den Transport in die Partnerkommune organisiert. Die Eigentumsübertragung ist formal als Zuwendung an die Stadt zu bewerten, so dass die Annahme einer Entscheidung des Rates gem. § 111 Abs. 8 NKomVG bedarf.

 

Seitens der Stadt Braunschweig sind lediglich die Kosten für die Überführung des Fahrzeugs in Höhe von ca. 3.000,00 € zu tragen, die aus dem Teilhaushalt 0100 - Büro des Oberbürgermeisters -- beglichen werden sollen. Die Bereitstellung der benötigten Haushaltsmittel erfolgt durch Übertragung von Haushaltsresten aus 2026 nach 2027 aus dem Produkt „Internationale Beziehungen“ (PSP:1.11.1116.10).

Neben den Überführungskosten fallen für die Stadt Braunschweig keine weiteren Kosten an.

Da es sich bei den Sachgütern aus dem „Paket Doppelkabine“ nicht um Vermögensgegenstände handelt, welche einen Nutzen für die Stadt Braunschweig entwickeln bzw. zur eigenen Aufgabenerledigung dauerhaft bestimmt sind, handelt es sich um einen durchlaufenden Posten. Es besteht die Verpflichtung, das „Paket Doppelkabine“ weiter an die ukrainische Partnerkommune zu liefern.

Der Eigentumsübergang von der GIZ an die Stadt Braunschweig findet bei Übergabe der Hilfsgüter statt und endet bei der Übernahme durch die Stadt Bila Zerkwa.

 

 

Dr. Kornblum
 

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Anlagen

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