Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-25953-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen zur Verhinderung von Vandalismus an der Grundschule Hondelage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 111 Hondelage-Volkmarode
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.06.2026
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Sachverhalt
Die Verwaltung kann Folgendes mitteilen:
Die Anwendung der in Rede stehenden „milderen Mittel“ ist wie folgt an der Grundschule Hondelage möglich:
Personal: Kontrollen durch den Zentralen Ordnungsdienst (ZOD) können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten stattfinden. Eine regelmäßige Kontrolle kann nicht dauerhaft gewährleistet werden.
Einzäunung des Geländes: Eine Einzäunung des Geländes ist bereits vorhanden, weshalb hier kein weiterer Handlungsbedarf besteht.
Bewegungsmelder mit Scheinwerfern: Auf die kostenintensive Nachrüstung mit Bewegungsmeldern soll bewusst verzichtet werden. Hintergrund ist, dass die dauerhaft eingeschaltete Beleuchtung angesichts der in der Vergangenheit aufgetretenen Vandalismusschäden an dieser Schule als abschreckende Maßnahme dient und somit zur Erhöhung der Sicherheit beiträgt. Zudem sind die eingesetzten Leuchten effizient, sodass die Betriebskosten im Vergleich zu herkömmlichen Beleuchtungssystemen gering ausfallen und kein erheblicher zusätzlicher Kostenaufwand entsteht. Die Verwaltung empfiehlt, bei der Zeitschaltung der Beleuchtung zu bleiben (Zeiten können ggf. angepasst werden).
Alarmanlagen: Aufgrund der hohen Anschaffungs- und Betriebskosten sind Einbruchmeldeanlagen in Schulgebäuden nicht der städtische Standard.
