Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 26-28990-02

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Sachverhalt


Der Stadtbezirksrat Weststadt (221) hat in seiner Sitzung am 27.05.2026 folgenden Beschluss gefasst (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVK):

 

„Der Stadtbezirksrat Weststadt (221) bittet die Stadtverwaltung, die Situation der Tauben im EKZ Elbestraße nachhaltig zu lösen. Dazu gehört aus unserer Sicht die zeitnahe Errichtung eines Taubenschlags in der Nähe des Einkaufszentrums, die Ansiedlung und Bindung der Tauben an den Schlag, die Reinigung der Zwischendecke im Einkaufszentrum sowie die langfristige Betreuung der Tauben im Taubenschlag. Idealweise sollen die derzeitigen Betreuer*innen Zugang zu den aktuellen Nistplätzen erhalten, um die Anzahl durch Eiertausch zu begrenzen. Zudem sollen sie in die Planungen sowie die Entwicklung und Umsetzung eines nachhaltigen Maßnahmenkonzepts einbezogen werden. Da die bisherigen Bemühungen, den Eigentümer des Einkaufszentrums zu einer Lösung zu verpflichten, erfolglos geblieben sind, halten wir ein noch stärkeres Einschreiten der Stadtverwaltung für geboten.“

  

Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:

 

Die Taubenpopulation am Einkaufszentrum Elbestraße und damit verbundene Beeinträchtigungen für Besuchende des Einkaufszentrums sowie die Tierschutzrelevanz sind der Verwaltung bekannt. Der dauerhafte, tierschutzgerechte Verschluss der Brutstätten in den Abhangdecken bei gleichzeitiger Errichtung eines betreuten Taubenschlags wird seitens der Stadtverwaltung als geeignetes Mittel zur nachhaltigen Lösung der Problematik am Objekt angesehen.

 

Dabei ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere der Verschluss der bisherigen Brutmöglichkeiten eine zentrale Voraussetzung für den Erfolg eines betreuten Taubenschlags darstellt. Ohne den Entzug der bisherigen Brutstätten nehmen die standorttreuen Tiere die Taubenschläge erfahrungsgemäß kaum an, zudem werden freiwerdende Brutmöglichkeiten sofort neu besetzt.

 

Um die Brutstätten der Stadttauben in den Abhangdecken zu verschließen, sind umfangreiche bauliche Maßnahmen am Objekt notwendig. Diese Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Reinigung der Zwischendecke und die etwaige Errichtung eines betreuten Taubenschlags liegen in der Zuständigkeit des Eigentümers und seiner Objektverwaltung. Die Verwaltung ist dazu direkt an die Eigentümerin sowie die einzelnen Ankermieter des Objekts herangetreten, ohne dass es von dort bisher Reaktionen gegeben hat. Die Veterinärbehörde hat unterdessen angeordnet, dass ein Konzept zur Sanierung der Zwischendecke und zum Verschluss der Brutmöglichkeiten vorgelegt werden soll und dass die vorhandenen Einflugöffnungen bis zum Abschluss der Maßnahme so herzurichten sind, dass die Tauben diese jederzeit passieren können, um ihre Jungtiere zu versorgen.

 

Die Verwaltung hat gegenüber dem Eigentümer bereits die Bereitschaft zur Unterstützung bei der Umsetzung der o. g. Lösung signalisiert. Sie könnte beispielsweise bei der Suche nach einem geeigneten Standort für einen Taubenschlag im Umfeld des Einkaufszentrums unterstützend tätig werden und u. U. auch eine geeignete städtische Grundfläche bereitstellen. Bisher hat der Eigentümer  jedoch trotz intensiver Bemühungen der Verwaltung keine Maßnahmen zur langfristigen Lösung der Stadttaubenproblematik vor Ort ergriffen.

 

 

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15.06.2026 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt - zur Kenntnis genommen

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