Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 26-29101-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Status, Erfahrungswerte und strategische Zukunft von öffentlichen Trinkbrunnen im Braunschweiger Stadtgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Hanusch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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16.06.2026
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Sachverhalt
Vor dem Hintergrund zunehmender Hitzeereignisse und der wachsenden Bedeutung öffentlicher Trinkwasserangebote für die kommunale Daseinsvorsorge wurde das Angebot öffentlicher Trinkwasserentnahmestellen im Braunschweiger Stadtgebiet in den vergangenen Jahren schrittweise ausgebaut. Grundlage hierfür bilden sowohl die Zielsetzungen der europäischen Trinkwasserrichtlinie zur Verbesserung des Zugangs zu Trinkwasser im öffentlichen Raum als auch der Ratsauftrag zum Haushalt 2023/24.
Die Anfrage betrifft die öffentlichen Trinkbrunnen im Braunschweiger Stadtgebiet und damit sowohl den Fachbereich Stadtgrün (FB 67), der für Trinkbrunnen in öffentlichen Grün- und Parkanlagen zuständig ist, als auch das Baureferat (Ref. 0600), in dessen Zuständigkeit die Trinkbrunnen in gewidmeten öffentlichen Flächen fallen.
Vor diesem Hintergrund nimmt die Verwaltung zu den Fragen wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Im Jahr 2025 befanden sich insgesamt sechs öffentliche Trinkbrunnen im Betrieb.
Hierzu zählen die Standorte:
- Am Dom/Heinrichslinde
- Herzogin-Anna-Amalia-Platz
- Hutfiltern 9
- Sack 5
- Löwenwall
- JP Prinzenpark/Skateanlage
Ergänzend zu den bestehenden Standorten wurden sechs weitere Standorte beschlossen. Diese befinden sich derzeit in Planung oder bereits in der Umsetzungsphase:
- Berliner Straße/Vossenkamp
- Hagenmarkt
- Johannes-Selenka-Platz
- JP Nordpark
- Pocket Park Kannengießerstraße
- JP Westbahnhof/Skatepark
Mit Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen wird sich die Anzahl öffentlicher Trinkbrunnen im Stadtgebiet innerhalb weniger Jahre von sechs auf insgesamt zwölf Standorte verdoppeln. Die Stadt Braunschweig trägt damit den steigenden Anforderungen an die öffentliche Trinkwasserversorgung im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge sowie der Klimaanpassung Rechnung.
Die Standorte wurden dabei bewusst sowohl innerhalb als auch außerhalb der Okerumflut an stark frequentierten Aufenthaltsorten vorgesehen, um ein möglichst bedarfsgerechtes und gut erreichbares Angebot an öffentlichen Trinkwasserentnahmestellen zu schaffen. Hierdurch wird sowohl die Versorgung im Innenstadtbereich als auch in weiteren Stadtteilen gestärkt. Grundlage der Standortauswahl war das Ergebnis der im Prüfauftrag definierten Kriterien (vgl. DS 23-21565). Berücksichtigt wurden dabei insbesondere eine hohe Aufenthalts- und Nutzungsfrequenz, eine gute Erreichbarkeit sowie die technische Umsetzbarkeit, insbesondere die Nähe zu geeigneten Trinkwasseranschlüssen.
Die im Stadtgebiet installierten Trinkbrunnen verfügen je nach Anlagentyp über unterschiedliche Steuerungs- und Ausgabesysteme. Die Wasserentnahme erfolgt über Taster, berührungslose Sensorik oder zeitgesteuerte Auslöser. Zur Sicherstellung der hygienischen Anforderungen kommen automatisierte Hygienespülungen sowie technische Einrichtungen zur Vermeidung von Stagnationswasser zum Einsatz. Die Anlagen werden saisonal betrieben und sollten in der Regel von April bis Oktober in Betrieb sein.
Eine detaillierte Übersicht über die jeweiligen Standorte, Betriebszeiträume sowie die eingesetzte Steuerungs- und Hygienetechnik ist der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Die räumliche Verteilung der bestehenden und geplanten Standorte ist darüber hinaus in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt.
Zu 2.: Die bisherigen Betriebserfahrungen zeigen, dass öffentliche Trinkbrunnen mit hohen organisatorischen, technischen und personellen Anforderungen verbunden sind. Anders als bei herkömmlichen Brunnenanlagen handelt es sich um Anlagen zur Abgabe von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch um ein Lebensmittel, welches strengen gesetzlichen Vorgaben unterliegt (z.B. Lebensmittelverordnung) und an das entsprechend hohe hygienische und rechtliche Anforderungen gestellt werden.
Von besonderer Bedeutung hierbei ist die Sicherstellung eines kontinuierlichen Wasseraustauschs. Ist kein kontinuierlich genutzter Hausanschluss in räumlicher Nähe vorhanden, muss dies durch technische Maßnahmen und automatische Spülvorgänge gewährleistet werden. Hierdurch erhöhen sich sowohl die technischen Anforderungen als auch der Betriebs- und Wartungsaufwand.
Darüber hinaus erfordern die Anlagen regelmäßige Reinigungs-, Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie die saisonale In- und Außerbetriebnahme. Zusätzlicher Aufwand entsteht durch wiederkehrende Verunreinigungen und zweckfremde Nutzungen der Anlagen. Hierbei werden regelmäßig mikrobiologische Belastungen, beispielsweise durch Darmbakterien, festgestellt, die eine sofortige Außerbetriebnahme des betroffenen Trinkbrunnens erforderlich machen. Eine Wiederinbetriebnahme ist erst nach einer Reinigung und einer erfolgreichen mikrobiologischen Freimessung möglich, wodurch teils erhebliche Ausfallzeiten entstehen.
Weitere betriebliche Herausforderungen ergeben sich aus den unterschiedlichen technischen Ausführungen und Generationen der im Stadtgebiet eingesetzten Trinkbrunnen. Die verschiedenen Modelle verfügen über unterschiedliche Systeme zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene, die sich unmittelbar auf den Betriebs- und Unterhaltungsaufwand auswirken. So kann es beispielsweise bei druckknopfgesteuerten Trinkbrunnen bei geringer Nutzung zu Stagnationswasser in den Leitungen kommen. Dies führte in der Vergangenheit wiederholt zu Überschreitungen der mikrobiologischen Grenzwerte mit der Folge, dass Anlagen über weite Teile der Saison außer Betrieb genommen werden musste und lediglich an wenigen Tagen betrieben werden konnten. Die unterschiedlichen technischen Anforderungen der Anlagen sowie wiederkehrende Verunreinigungen und die damit verbundenen Betriebsunterbrechungen verursachen einen nicht unerheblichen personellen und finanziellen Mehraufwand.
Öffentliche Trinkbrunnen als sogenannte „Dauerläufer“ werden in Braunschweig aus finanziellen und Nachhaltigkeitsgründen nicht betrieben. Sie verbrauchen kontinuierlich zwischen 1,5 und 3 Litern Wasser pro Minute. Auf 24 Stunden gerechnet entspricht das einem Verbrauch von ca. 2.160 bis 4.320 Litern täglich pro Brunnen. In der Praxis fließen so im Schnitt 500 bis 700 m³ pro Saison und Brunnen (ca. April bis Oktober). Davon wird aber lediglich ein Bruchteil für den eigentlichen Verzehr genutzt. Neben den Kosten für den Wasserverbrauch bleibt der Aufwand für Wartung, Unterhaltung und Kontrollen in einem ähnlichen Bereich wie bei technischen Varianten.
Ein direkter Vergleich mit Trinkwasserentnahmestellen anderer europäischer Städte ist nur eingeschränkt möglich. Die dort teilweise hohe Anzahl öffentlicher Trinkwasserentnahmestellen beruht vielfach auf historisch gewachsenen technischen Voraussetzungen der jeweiligen Wasserversorgungsnetze. Zudem bestehen teilweise abweichende rechtliche und technische Anforderungen an den Betrieb und die Trinkwasserqualität. Die dortigen Systeme sind daher nur eingeschränkt mit den Rahmenbedingungen in Braunschweig vergleichbar.
Eine belastbare Aussage zur tatsächlichen Nutzungsfrequenz der einzelnen Anlagen ist derzeit nur eingeschränkt möglich, da die vorhandenen Trinkbrunnen überwiegend nicht über Personen- oder Nutzungserfassungssysteme verfügen.
Zu 3.:
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die langfristige Funktionsfähigkeit öffentlicher Trinkbrunnen maßgeblich von einem wirtschaftlich und organisatorisch tragfähigen Betrieb abhängt. Dabei kommt neben den technischen und betrieblichen Voraussetzungen auch dem Nutzerverhalten eine entscheidende Bedeutung zu. Verunreinigungen, Fehlnutzungen und Vandalismus führen regelmäßig zu zusätzlichem Reinigungs-, Kontroll- und Instandsetzungsaufwand sowie zu Betriebsunterbrechungen und beeinflussen damit die laufenden Betriebskosten erheblich.
Weiterhin werden Möglichkeiten geprüft, den Betrieb organisatorisch und technisch zu optimieren. Hierzu zählt insbesondere die Etablierung eines möglichst einheitlichen Brunnenstandards. Die bisherigen Betriebserfahrungen zeigen, dass technisch besser ausgestattete Anlagen hinsichtlich Trinkwasserhygiene, Betriebssicherheit und Verfügbarkeit insgesamt bessere Ergebnisse erzielen und einen stabileren Betrieb ermöglichen. Eine stärkere Standardisierung der eingesetzten Technik reduziert zudem die Komplexität in Betrieb und Unterhaltung, verbessert die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und vereinfacht Wartungsabläufe. Dadurch können Ausfallzeiten verringert und die Anlagen langfristig effizienter und wirtschaftlicher betrieben werden.
Ergänzend werden weiterhin auch alternative Formen der öffentlichen Trinkwasserversorgung betrachtet. Hierzu zählen beispielsweise sogenannte Refill-Stationen, die eine kostenfreie Befüllung von Trinkflaschen ermöglichen und bereits heute einen wichtigen Beitrag zur niederschwelligen Trinkwasserversorgung leisten. In Braunschweig besteht hierfür bereits ein breites Netz von mehr als mehr als 70 Refill-Standorten in z.B. Einzelhandelsläden oder Restaurants, das eine flächendeckende Ergänzung zu den öffentlichen Trinkbrunnen darstellt.
Aus den bestehenden und neu geschaffenen Standorte dauerhaft sollten zunächst weitere Erkenntnisse aus deren Betrieb gewonnen werden.
Die Verwaltung wird die Entwicklung und die gewonnenen Betriebserfahrungen im kommenden Jahr erneut evaluieren und auf dieser Grundlage den weiteren Handlungsbedarf bewerten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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2,6 MB
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2
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öffentlich
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418,4 kB
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