Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 26-29164

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Beschäftigten der Klinikdienste GmbH haben sich gewerkschaftlich in ver.di organisiert und fordern eine Vergütung nach den Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). Noch bevor der Arbeitgeber in Tarifverhandlungen eingetreten ist, wurden im Betrieb Gerüchte über einen möglichen Verkauf der Gesellschaft verbreitet. In anderen Kommunen wurden im Rahmen von Tarifverhandlungen Lösungen vereinbart, die eine schrittweise Angleichung der Vergütung an den TVöD vorsehen.

Das Recht der Beschäftigten, sich gewerkschaftlich zu organisieren und Tarifverhandlungen zu führen, ist durch die Koalitionsfreiheit geschützt. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Stadt beziehungsweise das Klinikum im Falle einer Anwendung des TVöD auf die Beschäftigten der Klinikdienste GmbH?

2. Wird ausgeschlossen, dass es zu einer Fremdvergabe der Leistungen kommt, die derzeit durch die Klinikdienste erbracht werden?

3. In anderen Kommunen der Region werden vergleichbare Tätigkeiten unmittelbar durch kommunale Arbeitgeber erbracht. So sind beispielsweise Reinigungskräfte am Klinikum Wolfsburg sowie in Eigenbetrieben der Stadt Salzgitter direkt kommunal beschäftigt und werden dort nach dem TVöD vergütet. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Verwaltung beziehungsweise des Klinikums dagegen, vergleichbare Vergütungsstrukturen auch in Braunschweig umzusetzen? 

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