Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 26-29139-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt hat einen Antrag auf Anpassung der Voraussetzungen für die Erlangung der niedersächsischen Ehrenamtskarte eingebracht (Drucksachen-Nr. 26-29139). Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Im Jahr 2008 wurde die niedersächsische Ehrenamtskarte durch das Land Niedersachsen eingeführt und die Stadt Braunschweig hat sich als eine der ersten Städte daran beteiligt.

 

Nach dem von der Niedersächsischen Staatskanzlei gemeinsam mit den Spitzenverbänden erarbeiteten Konzept ist es ein grundsätzliches Ziel, ehrenamtlich Tätige, die keinerlei Bezahlung für ihre Arbeit erhalten, zu belohnen. Insofern haben ehrenamtlich Tätige, die eine pauschale Aufwandsentschädigung oder Sitzungsgelder o. ä. erhalten und die nicht nachweisen müssen, dass sie einen finanziellen Aufwand in diesem Umfang hatten, keinen Anspruch auf die Karte.

 

Der Rat der Stadt Braunschweig hat am 12.06.2008 die Einführung der Ehrenamtskarte unter dieser Bedingung beschlossen (Beschlussvorlage 12021/08 mit einer Ergänzung zur Aufwandsentschädigung).

 

Im Mai 2026 wurde innerhalb und außerhalb der Verwaltung hinterfragt, inwieweit nicht doch auch bei Gewährung einer pauschalen Aufwandsentschädigung die Ehrenamtskarte ausgehändigt werden kann. Die Verwaltung hat dies zum Anlass genommen, bei der Nds. Staatskanzlei nachzufragen.

 

Die Antwort der Staatskanzlei liegt inzwischen vor und bestätigt, dass die Ehrenamtskarte an Personen ausgehändigt wird, die ihr Engagement grundsätzlich unentgeltlich ausüben. Die finanzielle Anerkennung sollte daher nicht über den bloßen Ersatz von Auslagen hinausgehen. Gleichwohl wurde in der Antwort klargestellt, dass eine pauschale Aufwandsentschädigung per se kein Ausschlusskriterium darstellt. Die Prüfung erfolgt im Einzelfall durch die jeweils zuständige Kommune. Die Stadt Braunschweig entscheidet somit in eigener Zuständigkeit über die Vergabe der Ehrenamtskarte. Da der derzeitige Ratsbeschluss die Gewährung einer Ehrenamtskarte ausschließt, soweit eine pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt wird, wird die Verwaltung in den kommenden Gremienlauf im September 2026 eine Vorlage einbringen, die diesen Gedanken aufnimmt und auch bei Zahlung einer geringen pauschalen Aufwandsentschädigung die Gewährung der Ehrenamtskarte ermöglichen wird.


 

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