Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 26-29173
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragbarkeit der bei FWE 092 NEU (Kinderschutzbund) angewandten Förderlogik auf weitere freie Träger
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Gruppe BIBS/Robert Glogowski im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Beantwortung
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30.06.2026
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Sachverhalt
Die Verwaltung schlägt vor, die institutionelle Förderung des Kinderschutzbundes OV Braunschweig e.V. dauerhaft zu erhöhen und dabei anteilige Kosten der Geschäftsführung sowie eine TVöD-Umstellung als Fördergrund anzuerkennen. Diese Förderlogik ist nicht auf den Kinderschutzbund beschränkt, sondern grundsätzlich auf jeden vergleichbar organisierten freien Träger übertragbar, der TVöD zahlt oder umstellt und institutionelle Förderung der Stadt erhält.
1. Könnten soziale Träger (AWO Braunschweig, Caritasverband Braunschweig, Diakonisches Werk Braunschweig, Paritätischer Wohlfahrtsverband Kreisverband Braunschweig und DRK Kreisverband Braunschweig) bei einem Beschluss der Beschlussvorlage 26-28823 (Originalantrag FWE 092 NEU) in der vorliegenden Form eine vergleichbare institutionelle Förderung ihrer Geschäftsführungskosten erhalten?
2. Könnten Kultureinrichtungen (Fadenschein e.V., das LOT-Theater und das Internationale Filmfest Braunschweig) bei einem Beschluss der Beschlussvorlage 26-28823 (Originalantrag FWE 092 NEU) in der vorliegenden Form eine vergleichbare institutionelle Förderung ihrer Geschäftsführungskosten erhalten?
