Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 26-29175
Grunddaten
- Betreff:
-
Neue Probleme bei den Stiftshöfen?!
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Beantwortung
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30.06.2026
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Sachverhalt
Es bleiben die Aussagen aus unserer letzten Ratsanfrage zum Fortgang des innerstädtischen Großprojektes Stiftshöfe („Finanzielle Risiken beim Projekt Stiftshöfe“, DS.‑Nr. 26-28278) grundsätzlich gültig: Die Realisierung der Stiftshöfe kann ein wichtiger Impuls für die nachhaltige Entwicklung unserer Braunschweiger Innenstadt sein.
Denn besonders für das Gymnasium Kleine Burg bietet das Projekt große Chancen: Die Erweiterung ist dringend nötig, löst räumliche Engpässe und schafft modernste Lernbedingungen für die Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig profitiert die gesamte Innenstadt von neuen Impulsen gegen Leerstand, einer höheren Aufenthaltsqualität und einer stärkeren sozialen Kontrolle, die sich positiv auf das Sicherheitsgefühl auswirkt. Die Stiftshöfe sollen damit weit mehr als ein Bauprojekt sein – sie können ein zukunftsweisender Baustein für eine lebendige, attraktive und lebenswerte Innenstadt Braunschweigs sein.
Deshalb behält auch die Schlussfolgerung in Bezug auf eine grundsätzlich positive Bewertung des Projektes ihre Richtigkeit.
Und dennoch hören die Probleme scheinbar nicht auf. Nach wie vor muss die Finanzierung des Hotelneubaus – entgegen eindeutiger vorheriger Aussagen – über die städtische Tochtergesellschaft Struktur-Förderung (SFB) erfolgen, da sich kein Investor gefunden hat. Das bringt weitere finanzielle Risiken für die Stadt Braunschweig mit sich. Bei einer prognostizierten Rekordverschuldung von mehr als 1.000.000.000 Euro am Ende von 2027 stellt sich daher die grundsätzliche Frage, welche finanziellen Risiken die Stadt Braunschweig noch tragen kann.
Darüber hinaus droht ein jähes Ende der gerade erst begonnenen Bauarbeiten: Denn während diese Mitte Juni gefeiert wurden, wurde bekannt, dass eine Anwohnerin beim Verwaltungsgericht Klage gegen den Bauantrag eingereicht und als vorläufigen Rechtsschutz einen sofortigen Baustopp beantragt hat. Die entsprechenden Schriftsätze liegen dem Anfragesteller – wie auch der Verwaltung – vor und dienen als inhaltliche Grundlage für diese Anfrage. Es scheint möglich, dass es bis zur Ratssitzung am 30. Juni dieses Jahres bereits eine Entscheidung bezüglich des Baustopps gegeben hat, so dass die Bauarbeiten zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage eventuell bereits wieder ruhen. Doch selbst wenn das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig zu Gunsten der Stadt Braunschweig und der SFB ausgehen sollte, drohen weitere Klagen von Anwohnern. Auch der bereits vielfach öffentlich diskutierte Urheberrechtsstreit bezüglich der verwandten Pläne ist für Stadt und SFB weiterhin nicht ausgestanden. Weiteres Ungemach scheint also unabwendbar.
Um die Akzeptanz für dieses Projekt jedoch weiter zu behalten, ist es unabdingbar auf eine bereits mehrfach erhobene Forderung unsererseits einzugehen: Größtmögliche Transparenz und offene Kommunikation mit der Öffentlichkeit!
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf vorliegende Anwohnerklagen gegen die Realisierung der Stiftshöfe?
2. Wie schätzt die Verwaltung die Erfolgsaussichten der bekannten Anwohnerklagen ein?
3. Welche Auswirkungen in zeitlicher und finanzieller Hinsicht würden sich durch einen vom Verwaltungsgericht verhängten Baustopp für das Projekt ergeben?
