Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 26-29194

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt Braunschweig behält sich gemäß § 58 (3) Satz 1 NKomVG die Beschlussfassung der unter Punkt 2 beschriebenen Einrichtung eines ‚Runden Tisch Wolters' vor.

2. Der Oberbürgermeister wird gebeten, umgehend einen ‚Runden Tisch Wolters‘ unter Beteiligung der Geschäftsführung, des Betriebsrats, Gastronomie-Vertretern, der Volksbank BraWo und den Spitzen der großen Ratsfraktionen einzuberufen.

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Sachverhalt

Die am Freitag, 19. Juni 2026 bekanntgewordene Insolvenz in Eigenverwaltung der Hofbrauhaus Wolters GmbH ist eine schwierige Situation für das Unternehmen, die Belegschaft und unsere Stadt als Ganzes – aber sie ist lösbar. Und eine Rettung von Wolters liegt auch im Interesse von Politik und Verwaltung, denn Wolters gehört zu Braunschweig wie der Löwe zum Burgplatz.

Während die Insolvenz in Eigenverwaltung erahnen lässt, dass es bereits erste Ansätze für eine Rettung gibt, gibt es gleichzeitig eine hohe Erwartung an Management und Sachwalter in Bezug auf ihr Sanierungskonzept.

Dieses Konzept muss Wolters als Brauerei der Zukunft positionieren. Das kann beispielsweise mit mehr alkoholfreien Bieren, regionaler Nachhaltigkeit und modernen Vertriebswegen gelingen. Der Biermarkt hat sich in den letzten Jahren massiv verändert und ist weiterhin im Wandel. Es bedarf deshalb innovativer Ideen und es müssen neue Trends aufgegriffen werden.

Eine städtische Hilfe kann es nur für ein tragfähiges Zukunftskonzept geben, hier sind Management und Sachwalter nun in der Pflicht.

Der Runde Tisch dient nicht nur der Vorstellung dieser Ideen, sondern soll beispielsweise Aussagen über die momentanen Eigentumsverhältnisse des Grundstücks und die Auswirkungen auf die lokalen Gastronomen treffen. Gleichzeitig soll des Weiteren erörtert werden, in welcher Form die städtische Wirtschaftsförderung in der jetzigen Situation unterstützen kann.

Zur Begründung des Vorbehaltsbeschlusses nach § 58 (3) Satz 1 NKomVG: Für die Einrichtung eines Runden Tisches ist zweifelsohne keine Ratszuständigkeit nach § 58 NKomVG gegeben. Der Gesetzgeber sieht aber vor, dass sich die Vertretung – also der Rat – die Entscheidung in einer Sache vorbehalten kann. Die Bedeutung, die Wolters für unsere Stadt hat, und die Aktualität der Ereignisse rechtfertigen die Beschlussfassung im Rat.

Zur Begründung der Dringlichkeit: Wie in der inhaltlichen Begründung geschrieben, wurde die Insolvenz in Eigenverwaltung am 19. Juni beantragt und noch am selben Tag per Pressemitteilung bekanntgegeben. Die Antragsfrist für die Ratssitzung am 30. Juni dieses Jahres war zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits zwei Tage abgelaufen. Es ist zu hoffen, dass Geschäftsführung und Sachwalter bereits einen Grundgedanken für die Zukunft von Wolters haben und deshalb schnell ein Gesamtkonzept steht. Um gemeinsam das beste Rettungspaket für Wolters zu schnüren, kann die Einrichtung eines Runden Tisches nicht bis zur nächsten regulären Ratssitzung am 29. September 2026 aufgeschoben werden, sondern bereits am 30. Juni beschlossen werden. 

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