Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-29090-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Diese Vorlage stellt eine Fortschreibung der Vorlage 26-29090 und 26-29090-01 dar. Diese wurden in vorherigen Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung und Verwaltungsausschuss vorberaten.

 

5. Teilhaushalt Fachbereich Tiefbau und Verkehr

 

Zeile 26     Baumaßnahmen

Projekt      4S.660027 MP Busverkehr/Maßn. z. Beschleunigung

Sachkonto     787210 Tiefbaumaßnahmen - Projekte

 

Auf dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 1.110.000 € beantragt.

 

Haushaltsansatz 2026  0,00 €

überplanmäßig beantragte Auszahlungen: 1.110.000 €

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 1.110.000 €

 

Auf dem o. g. Projekt werden zudem außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten 2027 in Höhe von 940.000 € und zu Lasten 2028 in Höhe von 1.180.000 € beantragt.

 

Im Haushaltsplan 2025/2026 eingeplante Verpflichtungsermächtigungen 2026  0,00 €

außerplanmäßig beantragte Verpflichtungsermächtigungen: 2.120.000 €

neu zur Verfügung stehende Verpflichtungsermächtigungen 2.120.000 €

 

 

Es ist die Durchführung eines Projekts zur Bevorrechtigung von Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) an den Lichtsignalanlagen (LSA) in Braunschweig beabsichtigt. Die geplante Dauer des Projekts beträgt 5 Jahre mit Start in 2026 und Fertigstellung der Umrüstung Ende 2030. Die Kosten für das geplante Projekt betragen insgesamt rund 6,5 Mio. €.

Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) fördert dieses Projekt mit 75% der förderfähigen Kosten. Durch die Neuvergabe des Dienstleistungsvertrages, öffentliche Beleuchtung, Verkehrsmanagement und Parkraumbewirtschaftung in der Stadt Braunschweig (DS 24-24814 Ratsbeschluss vom 17.12.2024), hat sich die Finanzierungssystematik im Verkehrsmanagement geändert, so dass Teile der Leistung der Busbeschleunigung über den neuen Vertrag abgewickelt werden können.

 

Als Voraussetzung für die Förderung für die Umsetzung der 1. Baustufe in den Jahren von 2026 bis 2028 ist eine Beauftragung der gesamten 1. Baustufe in 2026 erforderlich.

 

Bei einem Volumen von 2,7 Mio. € für die Umsetzung der 1. Baustufe (2026-2028) durch die Stadt BS, wird die Fördersumme durch die LNVG 2,0 Mio. € betragen. Hierzu kommen noch zusätzlich notwendige Planungsleistungen i. H. v. 544 T€, die nicht förderfähig und daher aus dem Haushalt zu tragen sind. Der verbleibende Eigenanteil von 0,7 Mio. € kann aus dem Budget für das Verkehrsmanagement im neuen Dienstleistungsvertrag (ca. 225 T€ jährlich) getragen werden. Die Umsetzung und Finanzierung der von der BSVG beantragten Förderung für die Ausstattung der eigenen Fahrzeuge erfolgt eigenständig durch die BSVG und wurde im Wirtschaftsplan der BSVG ab 2026 mit aufgenommen.

 

Da die Fördermitteln in den Jahren 2026-2028 derzeit nur zugesagt, aber noch nicht zahlungswirksam eingegangen sind, werden einerseits die überplanmäßig beantragten Auszahlungensermächtigungen 2026 sowie andererseits die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der  Haushaltsjahre 2027 und 2028 benötigt. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2027/2028 sind die entsprechenden Auszahlungsermächtigungen im Investitionsprogramm (für die jetzt bereit zustellenden Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten 2027/2028) zu berücksichtigen. Diese Auszahlungsermächtigungen können wegen der einzuplanenden korrespondierenden Förderbeträge hinsichtlich der förderfähigen Kosten haushaltsneutral dargestellt werden.

 

Die o. g. über- bzw. außerplanmäßig bereitgestellten Ermächtigungen können durch die u. g. nicht in Anspruch genommene Haushaltsansätze 2026 bzw .Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der  Haushaltsjahre 2027 und 2028 im Teilhaushalt Tiefbau und Verkehr gedeckt werden. Das Projekt 5E.660158 verzögert sich gegenüber der Zeitplanung die der Haushaltsplanung 2025/2026 zu Grunde lag.

 

 

Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen:

 

 

Art der Deckung

Projekt / Kostenart

Bezeichnung

Betrag in €

Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich

Minder-auszahlungen

5S.660069/

787340

Unfallschwerpunkte / LSA-Maßnahmen

410.000

Nein, freie Mittel

Minder-auszahlungen

5S.660050/

787340

FB 66: Global-Neue Invest.(Bellis)

100.000

Nein, freie Mittel

Minder-aufwand

4S.660035/ 422900

MP FB 66: DLV öff. Bel.LSA,Verkehrsanl.

230.000

Nein, freie Mittel

Minder-auszahlungen

5E.660158

Umfeld Hauptbahnhof/Umgestaltung

370.000

Ja

Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen:

 

Haushalts-jahr

Projekt / Kostenart

Bezeichnung

Betrag in €

Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich

2027

5E.660158

Umfeld Hauptbahnhof/Umgestaltung

940.000

Ja

2028

5E.660158

Umfeld Hauptbahnhof/Umgestaltung

1.180.000

Ja


 

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